abgleichen; synchronisieren; wechselseitig austauschen; auf dieselbe Ebene stellen; anpassen; adaptieren; gleichsetzen
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an|glei|chen ['anglai̮çn̩], glich an, angeglichen:a) <tr.; hat etwas einer Sache gleichmachen, anpassen:
den Wert des Goldes dem Marktpreis/an den Marktpreis angleichen.
Syn.: ↑ gleichmachen.
b) <+ sich> einander ähnlich werden:
die Einkommen in Ost und West werden sich angleichen; die Gesetze sollen sich angleichen.
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ạn||glei|chen 〈V. tr. 153; hat〉 jmdm. od. etwas anderem ähnlich od. gleich machen, anpassen ● die beiden Eheleute haben sich einander sehr angeglichen; die Gehälter den Lebenshaltungskosten \angleichen
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ạn|glei|chen <st. V.; hat:
jmdm., einer Sache gleichmachen, anpassen:
die Löhne den Preisen/an die Preise a.;
sie haben sich [einander] angeglichen.
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ạn|glei|chen <st. V.; hat: jmdm., einer Sache gleichmachen, anpassen: die Löhne den Preisen/an die Preise a.; sie haben sich [einander] angeglichen; Die Steuersysteme ... sollen einander angeglichen werden (Fraenkel, Staat 94); Ihr Lehrprogramm war dem aller Oberschulen ... angeglichen (Loest, Pistole 44).
Universal-Lexikon. 2012.