Woh|nungs|wirt|schaft, die:
Wirtschaftszweig, der die Erstellung, Verwaltung, Vermietung u. Ä. von Wohnungen umfasst.
* * *
Wohnungswirtschaft,
derjenige wirtschaftliche Sektor, der die Erstellung, Verwaltung, Vermietung und Betreuung von Wohnungen betreibt. Dies geschieht durch private Bauherren, Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, durch Unternehmen (Werkswohnung) und den Staat, ferner ehemalige gemeinnützige oder privatwirtschaftlich organisierte Wohnungsbauträger- und Wohnungsbaufinanzierungsunternehmen (z. B. Bausparkassen).
* * *
Woh|nungs|wirt|schaft, die: Wirtschaftszweig, der die Erstellung, Verwaltung, Vermietung u. Ä. von Wohnungen umfasst.
Universal-Lexikon. 2012.