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ein|be|hal|ten ['ai̮nbəhaltn̩], behält ein, behielt ein, einbehalten <tr.; hat:etwas behalten und aus bestimmten Gründen nicht dem [zurück]geben, der es hätte haben, [wieder]bekommen sollen:
die Firma hat sein Gehalt einbehalten; nach der Blutprobe behielt die Polizei seinen Führerschein ein.
Syn.: ↑ zurückhalten.
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ein||be|hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 nicht auszahlen, zurückbehalten ● einen Betrag für bestimmte Zwecke \einbehalten
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ein|be|hal|ten <st. V.; hat:
1. an- od. aufrechnend zurückbehalten:
der Vermieter hat die Kaution einbehalten.
2. (Amtsspr.)
a) zurückbehalten, nicht mehr zurückgeben:
die Polizisten behielten fünf Führerscheine ein;
b) in Haft behalten, dabehalten:
aufgrund des Haftbefehls wurde der Tatverdächtige gleich einbehalten.
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ein|be|hal|ten <st. V.; hat: 1. an- od. aufrechnend zurückbehalten: der Vermieter hat die Kaution einbehalten; ... ich würde nach solchem Weglaufen nie wieder eine Anstellung finden, er werde mein Salaire für den laufenden Monat e. (Th. Mann, Krull 293). 2. (Amtsspr.) a) zurückbehalten, nicht mehr zurückgeben: Fünf Führerscheine mussten Beamte des Polizeireviers in Heusweiler am vergangenen Wochenende e. (Saarbr. Zeitung 4. 10. 79, 24); b) in Haft nehmen: aufgrund des Haftbefehls wurde der Tatverdächtige gleich einbehalten.
Universal-Lexikon. 2012.