widmen; zusichern; reservieren; zuteilen; vorbehalten; belegen; hinauszögern; verzögern; retardieren; aufschieben; (sich) zurückhalten; bändigen; bändigen
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zu|rück|hal|ten [ts̮u'rʏkhaltn̩], hält zurück, hielt zurück, zurückgehalten:1. <tr.; hat
a) am Weglaufen hindern:
er konnte das Kind gerade noch zurückhalten.
Syn.: ↑ festhalten.
b) (Gefühle, Meinungen o. Ä.) nicht merken lassen:
sie hatte ihren Ärger viel zu lange zurückgehalten; <auch itr.> er hält sich mit seiner Wut sehr zurück.
2. <+ sich>
a) sich (beim Gebrauch o. Ä. von etwas) mäßigen:
sich beim Trinken zurückhalten; bei Schokoladentorte kann ich mich einfach nicht zurückhalten.
b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich nicht stark bei etwas beteiligen:
sie hält sich bei solchen Auseinandersetzungen immer sehr zurück.
Syn.: Abstand wahren, reserviert sein.
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zu|rụ̈ck||hal|ten 〈V. 160; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \zurückhalten festhalten, aufhalten, am Weggehen, am Tun hindern
2. etwas \zurückhalten in Besitz behalten, nicht herausgeben
● wenn Sie in Eile sind, so will ich Sie nicht länger \zurückhalten ● du solltest deine Gefühle mehr \zurückhalten 〈fig.〉; ich konnte das Kind noch am Ärmel \zurückhalten, sonst wäre es vor den Wagen gelaufen; es gelang ihr nicht, die Tränen zurückzuhalten; er konnte seinen Zorn nicht länger \zurückhalten 〈fig.〉 ● ich konnte ihn gerade noch davon, davor \zurückhalten, eine Dummheit zu begehen; jmd. von uns sollte sie von, vor diesem unüberlegten Schritt \zurückhalten 〈fig.〉 davor bewahren, unüberlegt zu handeln
II 〈V. refl.; fig.〉 sich \zurückhalten sich beherrschen, sein Gefühl od. seine Meinung verbergen, sich nicht einmischen
III 〈V. intr.〉 mit etwas \zurückhalten etwas noch nicht sagen, es verbergen, sich in dieser Beziehung beherrschen ● mit seinen Gefühlen, seinem Unwillen, seinen Vorwürfen \zurückhalten; mit seinen Kenntnissen, seiner Meinung, seinem Urteil \zurückhalten
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zu|rụ̈ck|hal|ten <st. V.; hat:
1. daran hindern, sich zu entfernen, wegzugehen, davonzulaufen:
jmdn. am Arm z.;
Kriegsgefangene widerrechtlich z.;
wer gehen will, den soll man nicht z.
Demonstrierende z.;
die Ordner versuchten die Menge zurückzuhalten.
3. bei sich behalten, nicht weitergeben, nicht herausgeben:
Nachrichten z.;
die Sendung wird noch vom Zoll zurückgehalten;
sein Wasser, den Stuhl [künstlich] z.
4. an etw. hindern, von etw. abhalten:
du hättest ihn von diesem Schritt z. müssen.
5.
a) nicht äußern, nicht zum Ausdruck bringen:
seinen Zorn, seine Gefühle nicht länger z. können;
er hielt seine Meinung/mit seiner Meinung nicht zurück;
b) (mit etw.) warten, zögern:
sie hält mit dem Verkauf der Aktien noch zurück.
6. <z. + sich>
a) sich beherrschen; sich dazu zwingen, etw. nicht zu tun:
ich musste mich [gewaltsam] z. [um ihm nichts anzutun];
du sollst dich beim Essen, Trinken etwas z.;
b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich bei etw. nicht stark beteiligen:
sie hielt sich in der Diskussion sehr zurück;
der Gesetzgeber hält sich in dieser Frage vornehm zurück (scherzh.; bleibt untätig).
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zu|rụ̈ck|hal|ten <st. V.; hat: 1. daran hindern, sich zu entfernen, wegzugehen, davonzulaufen: jmdn. am Arm z.; Kriegsgefangene widerrechtlich z.; wer gehen will, den soll man nicht z.; der Verein versuchte, den Spieler mit allen Mitteln zurückzuhalten (von einem Wechsel zu einem anderen Verein abzuhalten). 2. am Vordringen hindern, (jmdm.) den Weg versperren; ↑aufhalten (1 a): Demonstranten z.; die Ordner versuchten die Menge zurückzuhalten; Es galt, die sich vorpressende Darmschlinge zurückzuhalten (Hackethal, Schneide 33). 3. bei sich behalten, nicht weitergeben, nicht herausgeben: Nachrichten z.; die Sendung wird noch vom Zoll zurückgehalten; Er (= ein Brief) enthält nichts Anstößiges, doch ich wollte ihn bis zu deinem Entschluss z. (Bieler, Mädchenkrieg 381); sein Wasser, den Stuhl [künstlich] z. 4. an etw. hindern, von etw. abhalten: du hättest ihn von diesem Schritt z. müssen; Sie konnte das Lachen nicht mehr z. (Theisen, Festina 60); er war durch nichts davon zurückzuhalten (abzubringen). 5. a) nicht äußern, nicht zum Ausdruck bringen: seinen Zorn, seine Gefühle nicht länger z. können; er hielt seine Meinung/mit seiner Meinung nicht zurück; b) (mit etw.) warten, zögern: er hält mit dem Verkauf der Aktien noch zurück. 6. <z. + sich> a) sich beherrschen; sich dazu zwingen, etw. nicht zu tun: ich musste mich [gewaltsam] z. [um ihm nichts anzutun]; du sollst dich beim Essen, Trinken etwas z.; b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich bei etw. nicht stark beteiligen: er hielt sich in der Diskussion sehr zurück; Von fußballtechnischen Dingen verstehe ich nichts. Deshalb habe ich mich auf diesem Gebiet stets zurückgehalten (Hamburger Morgenpost 23. 5. 85, 11); Wir sollten ... vorsichtig sein und uns mit Ratschlägen aller Art z. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 50).
Universal-Lexikon. 2012.