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Lie|fe|rung ['li:fərʊŋ], die; -, -en:1. das Liefern; das Geliefertwerden:
die Lieferung erfolgt in drei Tagen; Lieferung per Nachnahme an die angegebene Adresse.
Syn.: ↑ Versand.
2. zu liefernde oder gelieferte Ware:
die lang erwartete Lieferung ist eingetroffen; wir haben eben eine Lieferung frischer Austern bekommen.
Zus.: Ersatzlieferung, Materiallieferung, Waffenlieferung, Warenlieferung.
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Lie|fe|rung 〈f. 20〉
1. das Liefern
2. das Geliefertwerden
3. Teil eines Buches, das nach u. nach erscheint
● erste, zweite \Lieferung; \Lieferung frei Haus; monatliche, verspätete \Lieferung; die Ware ist bei \Lieferung zu bezahlen; das Buch erscheint in \Lieferungen; \Lieferung von Waren
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Lie|fe|rung, die; -, -en:
pünktliche, termingerechte L.;
die L. der Waren erfolgt in vier Wochen;
die L. quittieren;
L. nur gegen Barzahlung;
die Rechnung ist innerhalb von acht Tagen nach L. zu bezahlen.
2. bestimmte Menge einer zu liefernden, gelieferten Ware:
eine lang erwartete L.;
die L. ist eingetroffen.
3. (Verlagsw.) Teil eines nach u. nach erscheinenden, größeren Werkes:
das Wörterbuch erscheint in -en.
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Lieferung,
die Übergabe einer gekauften Sache an den Käufer durch Aushändigung beziehungsweise Versendung oder durch Anweisung zur Übergabe am beziehungsweise Versendung ab Lager (Auslieferung).
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Lie|fe|rung, die; -, -en: 1. das Liefern (1): pünktliche, termingerechte L.; die L. der Waren erfolgt in vier Wochen; die L. quittieren; L. nur gegen Barzahlung; die Rechnung ist innerhalb von acht Tagen nach L. zu bezahlen. 2. bestimmte Menge einer zu liefernden, gelieferten Ware: eine lang erwartete L.; die letzte der drei -en wurde beanstandet; die L. ist eingetroffen. 3. (Buchw.) Teil eines nach u. nach erscheinenden, größeren Werkes: das Wörterbuch erscheint in -en.
Universal-Lexikon. 2012.