Zu|griffs|be|rech|ti|gung, die:
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Zugriffsberechtigung
(Zugriffsrecht), die Rechte, die einem Nutzer eines Netzwerks oder im Internet durch den jeweiligen Systemadministrator bzw. Webmaster eingeräumt werden. Die Zugriffsrechte legen fest, welche Dateien der Benutzer einsehen oder verändern darf, oder auf welche Peripheriegeräte er Zugriff hat. Oft werden gleichartige Rechte in sog. Arbeitsgruppen festgelegt, sodass ein Benutzer, der einer Arbeitsgruppe zugeteilt wird, automatisch bestimmte Rechte erhält.
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Zu|griffs|be|rech|ti|gung, die: ↑Berechtigung (a), sich etw. zu beschaffen, auf etw., bes. Daten, zuzugreifen.
Universal-Lexikon. 2012.