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Zu|schlag ['ts̮u:ʃla:k], der; -[e]s, Zuschläge ['ts̮u:ʃlɛ:gə]:1. bestimmter Betrag, um den ein Preis, ein Gehalt o. Ä. erhöht wird:
die Ware wurde mit einem Zuschlag von fünf Euro verkauft.
2.
a) besondere Gebühr für die Benutzung schnell fahrender Züge:
für die Fahrt mit dem Intercity musste man 5 Euro Zuschlag zahlen.
b) Fahrkarte, die dokumentiert, dass ein Zuschlag bezahlt wurde:
der Zuschlag kann im Zug gelöst werden.
3. durch Hammerschlag gegebene Erklärung des Versteigerers, dass er das betreffende Angebot als Höchstgebot annimmt:
der Zuschlag wurde mir erteilt.
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Zu|schlag 〈m. 1u〉
1. zusätzlich zu zahlender Betrag, zusätzl. Gebühr, Aufschlag, Nachzahlung, Erhöhung
2. Vermehrung, Zusatz
3. 〈bei Auktionen〉 Annahme des höchsten Angebots (durch Hammerschlag)
4. 〈Kaufmannsspr.〉 Erteilung des Auftrags
5. 〈Bauw.〉 Füllstoffe, z. B. Sand od. Kies, die zusammen mit einem Bindemittel zu Mörtel od. Beton verarbeitet werden
6. 〈Met.〉 Zusatz bei der Verhüttung von Erzen, Beischlag
● sie bot am meisten und erhielt den \Zuschlag; den \Zuschlag an den Meistbietenden erteilen (auf Auktionen)
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Zu|schlag, Zu|schlag|stoff: Stoffe, die bei der Herst. oder Weiterbearbeitung von Werkstoffen den Rohstoffen beigemengt werden, um z. B. in der Hüttentechnik die Arbeitstemp. zu erniedrigen, störende Elemente (C, S, P) in die Schlacke zu überführen u. die Schlackenbildung zu beschleunigen (↑ Hochofen) oder im Bauwesen die Baustoffeigenschaften mittels Betonzuschlägen, -zusatzmitteln u. -zusatzstoffen (↑ Beton) zu bestimmen.
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Zu|schlag, der; -[e]s, Zuschläge:
1.
a) bestimmter Betrag, um den ein Preis, Gehalt o. Ä. erhöht wird:
etw. mit einem Z. von 10 Euro verkaufen;
b) Entgelt, Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Entgelt, der normalen Gebühr zu zahlen ist:
für Nachtarbeit werden Zuschläge gezahlt.
2.
a) durch Hammerschlag gegebene Erklärung des Versteigerers, dass er ein Gebot als Höchstgebot annimmt:
an wen erfolgte der Z.?;
jmdm. den Z. erteilen;
bei dem Bild fand ein Gebot von 2 500 Euro den Z.;
das höchste Gebot bekommt den Z.;
b) Auftrag, der jmdm. im Rahmen einer Ausschreibung erteilt wird:
jmdm. den Z. für etw. geben, erteilen.
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Zuschlag,
1) allgemein: Geldbetrag, der unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Preis (Gebühr, Arbeitsentgelt) zu zahlen ist, z. B. für die Beförderung besonderer Postsendungen, im Eisenbahnverkehr für besondere Leistungen (Eisenbahntarife) oder als zusätzlich gezahltes Arbeitsentgelt für Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (Mehrarbeit).
3) Wirtschaft: bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung die Vergabe des Auftrags an den günstigsten Anbieter.
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Zu|schlag, der; -[e]s, Zuschläge: 1. a) bestimmter Betrag, um den ein Preis, Gehalt o. Ä. erhöht wird: die Ware wurde mit einem Z. von 10 Mark verkauft; b) Entgelt, Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Entgelt, der normalen Gebühr zu zahlen ist: für Nacht-, Feiertagsarbeit werden Zuschläge gezahlt; Wohlfahrtsmarken sind Briefmarken, für die ein Z. erhoben wird; der Intercity-Zug kostet [zehn Mark] Z. 2. (Eisenb.) zusätzliche Fahrkarte für die Benutzung von schnell fahrenden Zügen, die ↑Zuschlag (1 b) kostet: einen Z. brauchen, lösen. 3. a) durch Hammerschlag gegebene Erklärung des Versteigerers, dass er ein Gebot als Höchstgebot annimmt: an wen erfolgte der Z.?; jmdm. den Z. erteilen; bei der Auktion fand ein Gebot von 2 500 Mark den Z.; der Meistbietende, das höchste Gebot bekommt den Z.; b) Auftrag, der jmdm. im Rahmen einer Ausschreibung erteilt wird: jmdm. den Z. für etw. geben, erteilen; Die Kraftwerk Union erhält den Z. zum Bau eines Schwerwasserreaktors (Spiegel 36, 1979, 57). 4. (Bautechnik, Hüttenw.) bestimmter Stoff, der bei etw. zugeschlagen (8) wird.
Universal-Lexikon. 2012.