Angebotseinholung
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Aus|schrei|bung 〈f. 20〉
1. das Ausschreiben
2. öffentl. Aufforderung, für Leistungen od. Lieferungen Angebote zu machen
3. 〈Sp.〉 Ankündigung eines Wettkampfs mit allen festgelegten Einzelheiten
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Aus|schrei|bung, die; -, -en:
die A. der geplanten Halle soll bald erfolgen.
2. Text, mit dem etw. ausgeschrieben wird:
die Lieferbedingungen stehen in der A.
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Ausschreibung,
2) Finanzwissenschaft: Aufforderung zur Einreichung von Angeboten bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. (öffentliche Auftragsvergabe)
3) Recht: nach § 8 Bundesbeamtengesetz die Pflicht, Bewerber für die Berufung in ein Beamtenverhältnis durch Stellenausschreibung zu ermitteln; gilt nicht für bestimmte höhere Positionen. In der privaten Wirtschaft kann der Betriebsrat gemäß § 93 Betriebsverfassungsgesetz verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung muss geschlechtsneutral erfolgen (§ 611 b BGB).
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Aus|schrei|bung, die; -, -en: 1. das Ausschreiben (3), Ausgeschriebenwerden: Routinemäßig erfolgte noch eine A. des Leichenfundes im Bundeskriminalblatt (Prodöhl, Tod 243); Der geplante Bau eines Kernkraftwerkes ...; später ... wurde die gewonnene A. illegalerweise wieder rückgängig gemacht (MM 11. 2. 74, 1); Acht Bewerbungen sind auf die A. ... eingegangen (FR 3. 5. 99, 3). 2. Text, mit dem etw. ausgeschrieben wird: die Wettkampfbedingungen, die Lieferbedingungen stehen in der A.
Universal-Lexikon. 2012.