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ạn||die|nen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \andienen
1. jmdm. etwas zum Kauf anbieten, offerieren
2. jmdn. nachdrücklich zum Erwerb einer Sache zu überreden suchen
● die Sparkasse will ihre technische Infrastruktur anderen Banken \andienen
II 〈V. refl.〉 sich jmdm. \andienen bei jmdm. nachdrücklich für die eigene Person werben ● er diente sich der Geschäftsführung als Berater an; sich als Zeuge \andienen
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ạn|die|nen <sw. V.; hat:
jmdm. eine Position, eine Aufgabe a.;
Ü sich als Vermittler, als Zeugin a.
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ạn|die|nen <sw. V.; hat: (mit einer gewissen Aufdringlichkeit) [zum Kauf] anbieten; antragen, offerieren: jmdm. eine Position, eine Aufgabe a.; Der Job wurde dem Sozialdemokraten ... im ... Mai angedient (Spiegel 39, 1981, 270); Der Kundschaft wird die First-Class-Pracht durch Zeitungsinserat ... als „Heruntergesetzte Ausstellungsstücke“ angedient (Spiegel 42, 1967, 86); Ü sich als Vermittler, als Zeugin a.; er hat sich der Partei immer wieder angedient (ihr seine Dienste angeboten).
Universal-Lexikon. 2012.