Altersübergangsgeld,
Geldleistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Arbeitsleben und zur finanziellen Entlastung des Arbeitsmarktes. Das Altersübergangsgeld wird gemäß §§ 249 e, f Arbeitsförderungsgesetz Personen gewährt, die in der Zeit vom 3. 10. 1990 bis 31. 12. 1992 nach Vollendung des 55. Lebensjahres aus einer mindestens 90 Kalendertage umfassenden Arbeitnehmertätigkeit in den neuen Bundesländern ausgeschieden sind und Altersübergangsgeld beantragt haben oder die gemäß Vorruhestandsverordnung der DDR vom 8. 2. 1990 in den Vorruhestand getreten sind. Das Altersübergangsgeld beträgt 65 % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts der letzten drei Beschäftigungsmonate und wird längstens fünf Jahre gewährt.
Universal-Lexikon. 2012.