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Schei|dung ['ʃai̮dʊŋ], die; -, -en:gerichtliche Auflösung, Trennung der Ehe:
nach jahrelangen Streitereien hat sie endlich die Scheidung eingereicht; sie leben in Scheidung; der Ehemann wollte nicht in die Scheidung einwilligen.
Zus.: Ehescheidung.
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Schei|dung1 〈m. 1; alter Name für〉 September
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Schei|dung2 〈f. 20〉
1. 〈i. w. S.〉 das Scheiden, Trennung
2. 〈i. e. S.〉 Ehescheidung
3. 〈Chem.〉 Trennung von Gold u. Silber durch Scheidewasser
● in \Scheidung leben im Begriff sein, geschieden zu werden
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Schei|dung , die; -, -en [mhd. scheidunge]:
1. Ehescheidung:
jmds. S. betreiben;
die S. aussprechen;
in S. leben (von einem gestellten, aber noch nicht beschiedenen Antrag auf Ehescheidung betroffen sein).
die begriffliche S. von Neonazismus und Neofaschismus.
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I Scheidung,
Eherecht.
Scheidung,
Ehe- und Familienrecht.
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Schei|dung, die; -, -en [mhd. scheidunge]: 1. Ehescheidung: jmds. S. betreiben; die S. aussprechen; die S. (Scheidungsklage) einreichen; auf S. klagen; in eine, die S. einwilligen; in S. leben (geschieden sein). 2. das Scheiden (2 a): die begriffliche S. von Neonazismus und Neofaschismus; Wir können diese S. unserer Daseinszonen bis zur förmlichen Bewusstseinsspaltung vorantreiben (Thielicke, Ich glaube 265).
Universal-Lexikon. 2012.