päpstlicher Gerichtshof für den Gewissensbereich (z. B. Gewährung von Dispensen und Umwandlung von Verpflichtungen); zuständig für die dem Papst vorbehaltenen Fälle von Absolution, auch für Rechtsfragen um die Gewährung und den Gebrauch von Ablässen; geleitet von dem Kardinal-Großpaenitentiar, dessen Vollmachten auch bei Sedisvakanz des Heiligen Stuhles fortbestehen.
Universal-Lexikon. 2012.