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Ab|so|lu|ti|on [apzolu'ts̮i̯o:n], die; -, -en:Freisprechung von Sünden:
jmdm. [die] Absolution erteilen.
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Ab|so|lu|ti|on 〈f. 20; kath. Kirche〉 Freisprechung, Lossprechung von Sünden ● jmdm. die \Absolution erteilen [<lat. absolutio]
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Ab|so|lu|ti|on, die; -, -en [lat. absolutio = das Freisprechen (vor Gericht), zu: absolvere, ↑ absolvieren] (kath. Kirche):
Vergebung von Sünden nach der Beichte:
die A. erhalten;
jmdm. [die] A. erteilen;
Ü denk nicht, dass wir dir für deine Extravaganzen A. erteilen (oft scherzh.; dass wir sie verzeihen).
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Absolution
[lateinisch absolutio »Freisprechung«] die, -/-en, christliche Kirchen: die (gottesdienstliche) Lossprechung von Sünden; in der katholischen Kirche und den Ostkirchen über den geistlichen Bezug hinaus der formale Rechtsakt im Rahmen des Bußsakraments; in den evangelischen Kirchen der v. a. seelsorgerlich verstandene fürbittende Zuspruch der Sündenvergebung im Anschluss an die gottesdienstliche (allgemeine) und individuelle Beichte.
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Ab|so|lu|ti|on, die; -, -en [lat. absolutio = das Freisprechen (vor Gericht), zu: absolvere, ↑absolvieren] (kath. Kirche): Vergebung von Sünden nach der Beichte: jmdm. [die] A. erteilen; Sophie beichtete ... und empfing die A., die Krankenkommunion und den Segen (Bieler, Mädchenkrieg 317); Ü (oft scherzh.) denk nicht, dass wir dir für deine Extravaganzen A. erteilen (dass wir sie verzeihen).
Universal-Lexikon. 2012.