Akademik

Ausbildungsbeihilfen
Ausbildungsbeihilfen,
 
Ausbildungszulagen, finanzielle Unterstützungen zum Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Hochschulen, Fachschulen u. a. Die Ausbildungsbeihilfen werden in erster Linie aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Ausbildungsförderung) gewährt. Ausbildungsbeihilfen für die Berufsausbildung werden nach dem Arbeitsförderungsgesetz und der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung geleistet. Darüber hinaus sind Ausbildungsbeihilfen für bestimmte Personenkreise u. a. im Rahmen der Kriegsopferversorgung, des Lastenausgleichs sowie nach den Vorschriften für Dienstanfänger im öffentlichen Dienst (Verwaltungslehrlinge, Praktikanten) vorgesehen. Diese Ausbildungsbeihilfen werden auf etwaige Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet.

Universal-Lexikon. 2012.