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Beförderungsvertrag
Beförderungsvertrag,
 
Werkvertrag über die entgeltliche Beförderung von Personen oder Sachen; er kommt oft durch konkludente Handlung, z. B. beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel, zustande. Der Beförderungsvertrag ist nicht allgemein gesetzlich geregelt, jedoch bestehen Sondervorschriften, z. B. im Personenbeförderungs-, Güterkraftverkehrs- und Luftverkehrsgesetz sowie in der Eisenbahn-Verkehrsordnung, außerdem Tarifbestimmungen, allgemeine Geschäftsbedingungen neben den Regelungen von HGB und BGB.

Universal-Lexikon. 2012.