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Eisenbahn-Verkehrsordnung
Eisenbahn-Verkehrsordnung,
 
Abkürzung EVO, Rechts-VO vom 8. 9. 1938, die für alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen Gültigkeit hat; sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Eisenbahnen und Verkehrsteilnehmer bei der Abfertigung und Beförderung von Personen, Reisegepäck, Expressgut, lebenden Tieren und Gütern, sowie für die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes.

Universal-Lexikon. 2012.