Berlinförderungsgesetz,
Abkürzung BFG, Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft vom 7. 3. 1950 in der Fassung vom 2. 2. 1990 (bis 1970 Berlinhilfegesetz). Es regelte die Bedingungen für die Gewährung und den Umfang von Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer, bei den Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie bei Abschreibungen, Investitionszulagen und Arbeitnehmerzulagen (Berlinzulage). Das Berlinförderungsgesetz lief am 31. 12. 1994 aus. Berlin (West) wurde jedoch in die Förderung der neuen Länder nach dem Fördergebietsgesetz in der Fassung vom 23. 9. 1993 einbezogen, das insbesondere Investitionszulagen, Sonderabschreibungen und Gewinnabzüge ermöglicht.
Universal-Lexikon. 2012.