berufsständische Vereinigungen,
die mitgliedschaftlich organisierten Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen kraft Gesetzes die Angehörigen bestimmter Berufe (z. B. Kaufleute, Handwerker, bestimmte akademische Berufsgruppen) Mitglieder sind (Zwangsmitgliedschaft). Sie haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und das Ansehen und die innere Ordnung des jeweiligen Berufsstandes zu gewährleisten. (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Innung)
Universal-Lexikon. 2012.