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Beseitigungsanspruch
Beseitigungsanspruch,
 
Recht: Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen einen Dritten (Störer), eine diesem anzulastende, nicht notwendigerweise schuldhafte Beeinträchtigung des Eigentums, die nicht in der Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes besteht (dann Sonderregeln), zu beseitigen (§ 1004 BGB). Sind weitere Beeinträchtigungen zu erwarten, kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. Ähnlichen Schutz genießt das absolute Recht und das beschränkte dingliche Recht.

Universal-Lexikon. 2012.