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Betriebsgefahr
Betriebsgefahr,
 
die durch den Betrieb technischer Einrichtungen, insbesondere maschinell betriebener Fahrzeuge, zwangsläufig erzeugte Gefahrensituation. Sie besteht ohne Verschulden und begründet bei ihrer Konkretisierung in Form eines Schadens eine Gefährdungshaftung. Sie ist gesetzlich geregelt: z. B. für Kraftfahrzeuge in §§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz, für Luftfahrzeuge in §§ 33 ff. Luftverkehrsgesetz, für Bahnbetriebe und Energieanlagen in §§ 1 ff. Haftpflichtgesetz.

Universal-Lexikon. 2012.