Biegesteifigkeit,
die Fähigkeit eines auf Biegung beanspruchten Bauteils, der Verbiegung Widerstand entgegenzusetzen und nach Aufhören der Beanspruchung elastisch (durch gedämpfte Biegeschwingungen oder aperiodisch) in den Ausgangszustand zurückzukehren; auch Maß für den Widerstand gegen eine derartige Formänderung; dieses wird, da die Biegesteifigkeit eines Stabes sowohl mit dem axialen Trägheitsmoment J des Stabquerschnitts als auch mit dem Elastizitätsmodul E des Werkstoffs ansteigt, als Produkt E · J definiert.
Universal-Lexikon. 2012.