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Bruttoanlagevermögen
Brụttoanlagevermögen,
 
in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der bewertete Bestand aller produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. In das Anlagevermögen einbezogen sind Sachanlagen (Ausrüstungen und Bauten) sowie immaterielle Anlagegüter (z. B. Computerprogramme, Datenbanken, Urheberrechte); nicht enthalten sind Finanzanlagen sowie nichtproduzierte Sachanlagen (Grund und Boden, Bodenschätze) und Vermögensgüter (z. B. Patente), das Gebrauchsvermögen privater Haushalte und rein militärisch genutzte dauerhafte Güter. Bei der Berechnung werden die Anlagen mit ihrem Neuwert ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ausgewiesen. Werden die seit dem Investitionszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen, so erhält man das Nettoanlagevermögen. Das Bruttoanlagevermögen dient u. a. als Maßgröße des gesamtwirtschaftlichen Kapitalstocks (Kapital) und zur Berechnung von Kapitalproduktivität und -intensität sowie des Produktionspotenzials. (Vermögen)

Universal-Lexikon. 2012.