Buchschulden,
im betrieblichen Rechnungswesen die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, die aufgrund von Belegen in den Geschäftsbüchern ausgewiesen sind (Kreditoren); in der Finanzwirtschaft die im Staatsschuldenbuch eingetragenen und nicht in Wertpapieren verbrieften Verbindlichkeiten des Staates gegenüber privaten Gläubigern (Schuldbuchforderungen).
Universal-Lexikon. 2012.