Fötzel (schweiz.); Halunke; Übeltäter; Bösewicht; Haderlump (österr.); Schlufi (schweiz.) (umgangssprachlich); Missetäter; Strolch; Lump; Schurke; Tunichtgut; Schubiack (umgangssprachlich); Gauner; Schuft
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Un|hold ['ʊnhɔlt], der; -[e]s, -e:1. (besonders im Märchen o. Ä.) böser Geist, furchterregendes Wesen, Ungeheuer:
der Unhold entführte die Prinzessin.
2. (abwertend, oft scherzh.) bösartige männliche Person:
der Kommandant war ein Unhold.
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Ụn|hold 〈m. 1〉
1. böser Geist, Teufel, Ungeheuer, Menschenfresser (im Märchen)
2. bösartiger, grausamer Mensch
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ụn|hold <Adj.> [mhd. unholt] (dichter. veraltend):
böse, feindselig: fast nur in der Verbindung jmdm., einer Sache u. sein ↑ (abhold).
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Unhold,
seit germanischer Zeit belegte Bezeichnung für bösen Geist; heute (abwertend) für: brutaler Mensch, Sittlichkeitsverbrecher.
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Ụn|hold, der; -[e]s, -e [mhd. unholde = Teufel, ahd. unholdo = böser Geist, zu ↑hold]: 1. (bes. im Märchen, im Volksaberglauben) böser Geist, Furcht erregendes Wesen, Ungeheuer: der U. entführte die Prinzessin. 2. (abwertend) a) bösartiger Mensch; jmd., der Böses tut: der Lagerkommandant war ein U.; b) Sittlichkeitsverbrecher: bereits drei Frauen hatte der U. überfallen; Wo kämen wir hin, wenn ... sich jeder U. an pubertierende Kinder heranmachen könnte? (Ziegler, Kein Recht 292).
Universal-Lexikon. 2012.