Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Abkürzung BAFA, Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Sitz: Eschborn; entstanden 2001 durch Umbenennung des Bundesausfuhramtes, in das zuvor das Bundesamt für Wirtschaft eingegliedert worden war. Das BAFA ist u. a. zuständig für Energiewirtschaft (z. B. Fördermaßnahmen zugunsten erneuerbarer Energien und des deutschen Steinkohlenbergbaus, Mitwirkung an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich) und Wirtschaftsförderung (z. B. Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen) sowie für Exportkontrolle, Durchsetzung der im Rahmen der EG getroffenen gemeinsamen Einfuhrregelungen und Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz (insbesondere Überwachung der Herstellung, Beförderung und Veräußerung von Rüstungsgütern), dem Atomwaffengesetz (Erteilung atomrechtlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen) und dem Chemiewaffenübereinkommen.
Universal-Lexikon. 2012.