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Bundesgesetze
Bundesgesetze,
 
in einem Bundesstaat die vom Gesamtstaat (Föderation) erlassenen Gesetze im Unterschied zu den Landesgesetzen. In Deutschland können Bundesgesetze nur erlassen werden, soweit dem Bund hierfür die ausschließliche oder die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zusteht oder der Bund ermächtigt ist, Rahmenvorschriften zu erlassen, z. B. im Falle des Hochschulrahmengesetzes (Deutschland, Staat und Recht, Gesetzgebungsverfahren). - Das österreichische Bundesverfassungsgesetz (Art. 10 ff.) zählt die Angelegenheiten, die durch Bundesgesetze geregelt werden, abschließend auf und unterscheidet zwischen der Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung (z. B. für Zivilrechtswesen), zwischen der Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und der Länder zur Vollziehung (z. B. für Staatsbürgerschaft) sowie der Zuständigkeit des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung und der Länder zur Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung (z. B. für Bodenreform). Alle nicht in den Art. 10 ff. genannten Angelegenheiten werden durch Landesgesetze geregelt. - Bundesgesetze können in der Schweiz nur in solchen Bereichen erlassen werden, welche die Bundesverfassung dem Bund zur Regelung zuweist. Den Bundesgesetzen stehen formell die allgemein verbindlichen Bundesbeschlüsse gleich, welche dem Inhalt nach befristete Gesetze sind.

Universal-Lexikon. 2012.