dem freien Wettbewerb überlassen; deregulieren
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pri|va|ti|sie|ren [privati'zi:rən]:1. <tr.; hat: in Privateigentum überführen:
diese Nebenstrecke der Bahn soll privatisiert werden.
2. <itr.; hat (bildungsspr.) ohne Ausübung eines Berufs von seinem Vermögen leben:
für einige Zeit privatisieren.
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pri|va|ti|sie|ren 〈[ -va-] V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 staatliche Unternehmen \privatisieren in Privateigentum überführen
II 〈V. intr.〉 ohne Ausübung eines Berufes leben, vom Vermögen od. von einer (nicht staatl.) Rente leben
[französierende Bildung zu privat]
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2. (bildungsspr.) als ↑ Privatmann (2), ohne Ausübung eines Berufs von seinem eigenen Vermögen leben.
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pri|va|ti|sie|ren <sw. V.; hat [französierende Bildung zu ↑privat]: 1. (Wirtsch.) in Privatvermögen umwandeln, in ↑Privateigentum (1) überführen: ein Unternehmen p.; Ü Auch das Klopapier wurde vom Personal privatisiert (scherzh.; für private Zwecke an sich genommen; Wiener 11, 1983, 75). 2. (bildungsspr.) als ↑Privatmann (2), ohne Ausübung eines Berufs von seinem eigenen Vermögen leben: seit drei Jahren privatisiert der Botschafter; ich ... habe im Sinn, hier in Homburg zu p. (Brot und Salz 42).
Universal-Lexikon. 2012.