widmen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; überantworten; übergeben; beschenken; bescheren; schenken; aus der Hand geben; hergeben; abgeben
* * *
über|las|sen [y:bɐ'lasn̩], überlässt, überließ, überlassen:1. <tr.; hat [gegen Bezahlung] ganz oder zeitweise zur Verfügung stellen, geben:
sie hat uns für die Zeit ihrer Abwesenheit ihre Wohnung überlassen; jmdm. etwas leihweise, kostenlos, bereitwillig, nur ungern überlassen; er hat mir seinen alten Wagen billig, für 1 000 Euro überlassen (verkauft).
2. <tr.; hat jmds. Obhut anvertrauen:
sie überlässt den Hund oft den Nachbarn; die Kinder sind oft sich selbst überlassen (sind ohne Betreuung, ohne Aufsicht o. Ä.).
3. <tr.; hat jmdn. etwas nach dessen eigenem Urteil entscheiden, tun lassen, ohne sich einzumischen:
die Wahl, die Entscheidung überlasse ich dir; man muss es den Eltern überlassen, ob sie das Kind bestrafen wollen; überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!); sie überließ nichts dem Zufall.
4.
a) <+ sich> sich einer Empfindung, einem bestimmten seelischen Zustand o. Ä. ganz hingeben:
sich [ganz] seinem Schmerz überlassen; du hast dich zu sehr deiner Verzweiflung, deinen Träumereien überlassen.
b) <tr.; hat jmdm. in einer schwierigen Situation (in der er Hilfe o. Ä. braucht) nicht zur Seite stehen, ihn alleinlassen:
jmdn. seiner Verzweiflung überlassen; du darfst ihn jetzt nicht sich selbst/seinem Schicksal überlassen.
Syn.: sitzen lassen mit (ugs.).
5. <tr.; hat nicht selbst tun (wie es eigentlich zu erwarten wäre), sondern einem andern zu tun übrig lassen, zuschieben:
jmdm. die Arbeit, die Ausführung eines Planes, die Erziehung der Kinder überlassen.
* * *
über|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat〉 jmdm. etwas \überlassen
1. zugunsten eines anderen auf etwas verzichten
2. jmdm. etwas anvertrauen, zu treuen Händen geben od. zum Gebrauch geben
● es jmdm. \überlassen, etwas zu tun es ihm freistellen, etwas zu tun ● das zu beurteilen, musst du schon mir \überlassen!; sie ist zu unzuverlässig, ich kann ihr das Kind nicht (längere Zeit) \überlassen; sich seinem Schmerz, seinen trüben Gedanken \überlassen hingeben, ihm bzw. ihnen nachgeben; ich möchte die Wahl, die Entscheidung ihm \überlassen; er überlässt unangenehme Entscheidungen gern anderen; jmdm. eine Ware billig \überlassen billig verkaufen; jmdm. ein Grundstück zur Nutznießung \überlassen; sich selbst \überlassen sein allein, einsam sein, etwas ohne Rat od. Hilfe tun müssen
* * *
1über|las|sen <st. V.; hat (landsch.):
übrig lassen:
kannst du mir bitte ein Stück Kuchen ü.?
2über|lạs|sen <st. V.; hat:
1. auf etw., den Gebrauch, Nutzen von etw. zugunsten einer anderen Person [vorübergehend] verzichten, es ihr zur Verfügung stellen:
jmdm. etw. bereitwillig, nur ungern, leihweise ü.;
die Stadt dem Feind kampflos, als Pfand ü.;
sie überließ ihnen während ihres Urlaubs ihre Wohnung;
er hat mir sein Auto billig, für tausend Euro überlassen (verkauft).
2. in jmds. Obhut geben:
sie überlässt die Kinder der Fürsorge der Großmutter;
jmdn. sich selbst ü. (allein, ohne Aufsicht o. Ä. lassen).
3. jmdn. etw. nach dessen eigenem Urteil tun, entscheiden lassen, sich selbst dabei nicht einmischen:
jmdm. eine Aufgabe, die Wahl, die Entscheidung ü.;
überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!);
wir überließen nichts dem Zufall.
4.
a) jmdn. einem bestimmten Zustand, in dem er Hilfe o. Ä. braucht, preisgeben:
jmdn. dem Elend, seiner Verzweiflung ü.;
Ü das Haus dem Verfall ü.;
b) <ü. + sich> sich von Empfindungen o. Ä. ganz beherrschen lassen, sich ihnen hingeben:
sich [ganz] seinem Schmerz, dem Heimweh ü.;
sich seinen Träumen ü.
* * *
über|las|sen <st. V.; hat (landsch.): übrig lassen: Das Unterrichtsministerium lässt ihr doch kaum noch andere Aufgaben über ... (Musil, Mann 1248).
————————
über|lạs|sen <st. V.; hat: 1. auf etw., den Gebrauch, Nutzen von etw. zugunsten einer anderen Person [vorübergehend] verzichten, es ihr zur Verfügung stellen: jmdm. etw. bereitwillig, nur ungern, leihweise, zur Erinnerung ü.; Darum hatte sie mir das Schlüsselbund so kampflos überlassen (Fallada, Herr 215); Er musste ... ihm die Stadt gleichsam als Pfand ü. (Thieß, Reich 359); der Kurzwarenreisende, der bereitwilligst seinen Fensterplatz der Schwangeren überließ (L. Frank, Wagen 15); er überließ ihnen während seines Urlaubs seine Wohnung; er hat mir sein Auto billig, für tausend Mark überlassen (verkauft); Eines davon (= von den Zimmern) hatte sie mir für ein mäßiges Monatsentgelt überlassen (vermietet; Th. Mann, Krull 264). 2. in jmds. Obhut geben: sie überlässt die Kinder der Fürsorge der Großmutter; Ich ... überließ meinen Koffer einem Träger vom Grand-Hotel (Salomon, Boche 30); Du hast dich mir bloß ohne Misstrauen zu ü. (anzuvertrauen), so wirst du die ganze Wahrheit erfahren (Musil, Mann 1127); jmdn. sich selbst ü. (allein, ohne Aufsicht o. Ä. lassen); dass in jedem isolierten, also sich selbst überlassenen System eine unwahrscheinliche Anordnung ... sich ... in eine wahrscheinlichere verwandelt (natur 8, 1991, 84); Ü wie ein Boot, das man der Strömung überließ (Thieß, Legende 129). 3. jmdn. etw. nach dessen eigenem Urteil tun, entscheiden lassen, sich selbst dabei nicht einmischen: jmdm. eine Arbeit, eine Aufgabe, die Wahl, die Entscheidung ü.; Und überlassen Sie alles andere nur Gott (Remarque, Obelisk 62); Sie taten gut daran, mein Herr, die Sorge für das Ansehen meines Hauses mir selbst zu ü. (Th. Mann, Buddenbrooks 155); Der Krieg ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie den Generalen ü. könnte (Fraenkel, Staat 194); Er überlässt es seinem Pferdchen, den Weg zu finden (Plievier, Stalingrad 226); überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!); er überließ nichts dem Zufall. 4. a) jmdn. einem bestimmten Zustand, in dem er Hilfe o. Ä. braucht, preisgeben: jmdn. dem Elend, seiner Verzweiflung ü.; Ü in einem Haus ..., das er ... dem Verfall überließ (Ransmayr, Welt 191); b) <ü. + sich> sich von Empfindungen o. Ä. ganz beherrschen lassen, sich ihnen hingeben: sich [ganz] seinem Schmerz ü.; Dort saß Cotta ... und überließ sich dem Heimweh nach Rom (Ransmayr, Welt 171); Warum überließ er sich nicht all dem Glück? (Hausmann, Abel 163); ... durfte sie sich wohl solchen Träumen ü. (Geissler, Wunschhütlein 15).
Universal-Lexikon. 2012.