zurückfallend
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rück|fäl|lig ['rʏkfɛlɪç] <Adj.>:einen Fehler wieder begehend; erneut straffällig:
eine rückfällige Kriminelle; trotz bester Vorsätze wurde er [schon bald nach seiner Haftentlassung, seiner Entziehungskur] rückfällig.
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rụ̈ck|fäl|lig 〈Adj.〉
1. einem überwunden geglaubten Laster erneut verfallen
2. einen Rückfall (, 2) erleidend
3. 〈Rechtsw.〉 die gleiche Straftat noch einmal begehend
● ein \rückfälliger Betrüger; \rückfällig werden
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1. (von einer Krankheit) [nicht überwunden, sondern] erneut auftretend.
2. etw. scheinbar Überwundenes erneut praktizierend:
sie wurde r. und fing wieder an zu rauchen.
3. (Rechtsspr.) wiederholt straffällig:
ein -er Betrüger;
sie wurde in kurzer Zeit wieder r.
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rụ̈ck|fäl|lig <Adj.> [nach lat. recidivus, ↑rezidiv]: 1. (von einer Krankheit) [nicht überwunden, sondern] erneut auftretend: Die echte chronische Appendizitis macht markante -e Beschwerden (Hackethal, Schneide 51). 2. etw. scheinbar Überwundenes erneut praktizierend: Über neunzig Prozent aller, die eine Entziehungskur hinter sich bringen, werden r. (Gabel, Fix 127); sie wurde r. und fing wieder an zu rauchen; Natürlich ... wurde er im Ungehorsam r. (Stern, Mann 205). 3. (Rechtsspr.) erneut, wiederholt straffällig: ein -er Betrüger; Auch -e Kriminelle werden als asoziale Elemente eingeliefert (Bredel, Prüfung 305); sie wurde in kurzer Zeit wieder r.
Universal-Lexikon. 2012.