Fassung
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Hal|te|rung ['haltərʊŋ], die; -, -en:Vorrichtung, durch die etwas an einer bestimmten Stelle so befestigt oder gehalten wird, dass es jederzeit wieder abgenommen werden kann:
den Schlauch, den Feuerlöscher in die Halterung hängen.
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Hạl|te|rung 〈f. 20〉 Vorrichtung zum sicheren Verwahren od. Transportieren von Gegenständen ● etwas aus der \Halterung nehmen, reißen
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Hạl|te|rung, die; -, -en:
Haltevorrichtung, durch die etw. an einer bestimmten Stelle so befestigt od. gehalten wird, dass es jederzeit zum Zwecke des Gebrauchs wieder abnehmbar ist:
die Gurte aus der H. nehmen;
den Schlauch, den Feuerlöscher in die H. hängen.
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Hạl|te|rung, die; -, -en: Haltevorrichtung, durch die etw. an einer bestimmten Stelle so befestigt od. gehalten wird, dass es jederzeit zum Zwecke des Gebrauchs wieder abnehmbar ist: die Gurte aus der H. nehmen; den Schlauch, den Feuerlöscher in die H. hängen; Wie er den Amnestierten von der Maschine weggerissen hatte, als der Schraubstock aus der H. flog (Brasch, Söhne 64).
Universal-Lexikon. 2012.