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An|ge|stell|ter ['angəʃtɛltɐ], der Angestellte/ein Angestellter; des/eines Angestellten, die Angestellten/zwei Angestellte:Person, die in einem Betrieb, bei einer Behörde angestellt ist und Gehalt bezieht:
Arbeiter und Angestellte.
Zus.: Bankangestellter, Büroangestellter.
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Ạn|ge|stell|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der gegen ein festes Gehalt bei einer Firma, Behörde (überwiegend geistig) arbeitet
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Ạn|ge|stell|ter, der Angestellte/ein Angestellter; des/eines Angestellten, die Angestellten/zwei Angestellte:
a) jmd., der in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit monatlicher Gehaltszahlung steht:
ein höherer, leitender, kleiner A.;
b) Angestellter (a) im Unterschied zum Beamten u. zum Arbeiter:
die Arbeiter und Angestellten unserer Firma.
Universal-Lexikon. 2012.