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Dienstbeschädigung
Dienstbeschädigung,
 
gesundheitliche Schädigung, die sich ein Beamter bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zuzieht. Die Dienstbeschädigung begründet beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, wenn sie nicht auf grobem Verschulden beruht und Dienstunfähigkeit zur Folge hat (§ 4 Ziffer 2 Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 24. 10. 1990). Für ältere Angehörige des militärischen Dienstes regelt das Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 die Ansprüche auf Versorgung bei Dienstbeschädigung, für Soldaten der Bundeswehr gilt das Soldatenversorgungsgesetz vom 26. 7. 1957 in der Fassung vom 5. 3. 1987. (Ruhegehalt)

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Dienst|be|schä|di|gung, die: gesundheitliche Schädigung, die sich jmd. in Ausübung seines Dienstes zugezogen hat.

Universal-Lexikon. 2012.