Akademik

Dreimonatseinrede
Dreimonats|einrede,
 
Recht des Erben, der noch nicht unbeschränkt haftet, während der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern (§ 2 014 BGB; Erbrecht).

Universal-Lexikon. 2012.