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Berichtigung
Verbesserung; Emendation; Fehlerkorrektur; Fehlerbehebung; Richtigstellung; Bereinigung; Reparatur; Problemlösung; Fehlerbeseitigung; Nachbesserung; Mangelbeseitigung; Korrektur; Instandsetzung

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Be|rịch|ti|gung 〈f. 20das Berichtigen, Richtigstellung, Verbesserung, Korrektur

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Be|rịch|ti|gung, die; -, -en:
a) das Richtigstellen, Verbessern; Korrektur:
eine B. der Druckfehler vornehmen;
die Arbeit zur B. zurückgeben;
b) das Verbesserte, Berichtigte; Verbesserung (2 b):
in der B. des Schulaufsatzes sind immer noch Fehler.

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Berichtigung,
 
1) Rechnungswesen: Berichtigungsposten, Korrekturposten für versehentlich falsch vorgenommene Buchungen oder für bestimmte Bilanzpositionen (Wertberichtigung). Unrichtige Buchungen dürfen nicht gestrichen, sondern müssen durch eine Gegenbuchung aufgehoben werden.
 
 2) Recht: nachträgliche Änderung einer falschen Angabe, im Rechtsverkehr v. a. bei Registereintragungen, Verwaltungsakten und gerichtliche Entscheidungen bedeutsam. Die Berichtigung von Registern erfolgt in der Regel nur auf Antrag, in bestimmten Fällen aber auch von Amts wegen; im Grundbuchrecht steht dem Berechtigten bei unrichtiger Eintragung ein Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung gegen den Betroffenen zu (§ 894 BGB). Eine Berichtigung der Abfassung gerichtlicher Entscheidungen kann in sämtlichen Gerichtsbarkeiten von Amts wegen durch Beschluss erfolgen, soweit es sich um offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) handelt. Mit Ausnahme des Strafverfahrens sind weiter gehende Mängel eines Urteilstatbestandes auf befristeten Antrag zu berichtigen. Sind im Urteil ein geltend gemachter Anspruch oder der Kostenpunkt ganz oder teilweise übergangen worden, so ist auf fristgebundenen Antrag hin das Urteil zu ergänzen; sonst bleibt nur die Änderung durch Rechtsmittel. Ferner gibt es die Möglichkeit zur Berichtigung gerichtlicher Protokolle. Auch im Verwaltungsverfahren sind offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt zu berichtigen, wenn ein Beteiligter ein berechtigtes Interesse daran hat. Zur Berichtigung einer Aussage Falschaussage, Meineid. Zur Berichtigung im Presserecht Gegendarstellung.

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Be|rịch|ti|gung, die; -, -en: a) das Richtigstellen, Verbessern; Korrektur: eine B. der Druckfehler vornehmen; Daraus erklärt es sich, dass so viele -en von Fehlurteilen durchgesetzt wurden (Mostar, Unschuldig 13); die Arbeit zur B. zurückgeben; b) das Verbesserte, Berichtigte; Verbesserung: in der B. des Schulaufsatzes sind immer noch Fehler.

Universal-Lexikon. 2012.