Dụ̈sseldorfer Abkommen,
Abkommen zwischen den Ländern Deutschlands zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens, am 17. 2. 1955 in Düsseldorf von den Ministerpräsidenten beschlossen; es wurden Regelungen über Grundsätze in der Notengebung, die allgemeine Bezeichnung Gymnasium, Fremdsprachenfolge, Schuljahresbeginn und Ferienordnung der Länder getroffen; neu gefasst am 28. 10. 1964 im Hamburger Abkommen.
Universal-Lexikon. 2012.