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Lähmung
Paralyse (fachsprachlich)

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Läh|mung ['lɛ:mʊŋ], die; -, -en:
1. das (körperliche) Gelähmtsein:
eine Lähmung beider Beine; er hat nach dem Schlaganfall eine Lähmung auf der rechten Seite.
Zus.: Gesichtslähmung, Muskellähmung, Nervenlähmung.
2. Erliegen, Stillstand der Kraft und Lebendigkeit; Erstarrung:
eine Lähmung der Wirtschaft; das Glatteis führte zur Lähmung des Berufsverkehrs.

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Läh|mung 〈f. 20das Gelähmtsein, Unbeweglichkeit (eines Gliedes) ● einseitige, halbseitige \Lähmung

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Läh|mung, die; -, -en:
1. das (körperliche) Gelähmtsein:
eine linksseitige, fortschreitende L.;
eine L. beider Beine, eine L. des Atemzentrums.
2. Erliegen, Stillstand der Kraft u. Lebendigkeit; Erstarrung:
eine L. der Wirtschaft.

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Lähmung,
 
Minderung (Parese) oder Ausfall (Paralyse) von Muskelfunktionen, bedingt durch Schädigung der zentralen oder peripheren motorischen Nervenbereiche (neurogene Lähmung) oder des Muskels (myogene Lähmung). Unterschieden werden zentrale (»spastische«) Lähmungen bei Schädigung der Pyramidenbahn im Gehirn oder Rückenmark von peripheren (»schlaffen«) Lähmungen bei Schädigung eines peripheren motorischen Nervs oder eines Muskels. Bei zentralen Lähmungen (Schädigung des ersten motorischen Neurons) sind die Eigenreflexe gesteigert, und es finden sich häufig pathologische Reflexe oder ein Klonus. Der Muskeltonus ist meist erhöht. Bei peripheren Lähmungen (Schädigung des zweiten motorischen Neurons) ist der Muskeltonus herabgesetzt, die Eigenreflexe sind abgeschwächt oder erloschen. Nach der Lokalisation einer Lähmung unterscheidet man zwischen Monoplegie (Monoparese; eine Gliedmaße betroffen), Diplegie (Paraplegie oder Paraparese; beiderseitige Lähmung der oberen oder unteren Gliedmaßen) und Tetraplegie (Tetraparese; alle vier Gliedmaßen betroffen).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Lähmungen und Aphasie
 

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Läh|mung, die; -, -en: 1. das (körperliche) Gelähmtsein: eine linksseitige, fortschreitende, spastische L.; eine L. beider Beine, eine L. des Atemzentrums; Gifte, die spezifische -en hervorrufen; ein Zustand der L. 2. Erliegen, Stillstand der Kraft u. Lebendigkeit; Erstarrung: eine L. der Wirtschaft; Die Zusammenrottungen führten zur zeitweiligen L. des Berufsverkehrs in Krakow (Freie Presse 22. 6. 89, 4); Auch andere raffen sich aus ihrer tödlichen L. auf (Sieburg, Robespierre 228).

Universal-Lexikon. 2012.