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Einlösungspflicht
Einlösungspflicht,
 
Verpflichtung einer Notenbank, die von ihr ausgegebenen Banknoten in Währungsmetall (Gold, zum Teil auch Silber) umzutauschen; seit 1914 in fast allen Ländern aufgehoben. Die für die internationale Währungsordnung bedeutende Goldeinlösungspflicht des amerikanischen Schatzamtes für Dollarguthaben ausländischer Notenbanken wurde 1971 aufgehoben (Dollar, Währung, Internationaler Währungsfonds).

Universal-Lexikon. 2012.