Einlösungspflicht,
Verpflichtung einer Notenbank, die von ihr ausgegebenen Banknoten in Währungsmetall (Gold, zum Teil auch Silber) umzutauschen; seit 1914 in fast allen Ländern aufgehoben. Die für die internationale Währungsordnung bedeutende Goldeinlösungspflicht des amerikanischen Schatzamtes für Dollarguthaben ausländischer Notenbanken wurde 1971 aufgehoben (Dollar, Währung, Internationaler Währungsfonds).
Universal-Lexikon. 2012.