Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung,
Abkürzung EBO, enthält für alle regelspurigen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs die Rahmenvorschriften über die Ausgestaltung der Bahnanlagen und der Fahrzeuge, die Grundsätze für Handhabung des Betriebes, die Bestimmungen über die Anforderungen an das Betriebspersonal sowie die Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen; gültig in der Fassung vom 8. 5. 1967.
Universal-Lexikon. 2012.