Akademik

Sicherheit
Unzweifelhaftigkeit; Klarheit; Gewissheit; Zuverlässigkeit; Zuversichtlichkeit; Bürgschaft; Pfand; Kaution; Einsatz; Hinterlegung; Schutz; Geborgenheit

* * *

Si|cher|heit ['zɪçɐhai̮t], die; -, -en:
1. <ohne Plural> das Sichersein vor Gefahr oder Schaden:
die Polizei musste für die Sicherheit der Stadionbesucher sorgen; die Flüchtlinge sind jetzt in Sicherheit.
Syn.: Schutz.
2. <ohne Plural> sicheres, keinen Zweifel aufkommen lassendes Gefühl, Wissen:
bei diesem Stoff haben Sie die Sicherheit, dass er sich gut waschen lässt.
Syn.: Bestimmtheit, Garantie, Gewähr, Gewissheit.
3. <ohne Plural> das Freisein von Fehlern oder Irrtümern:
die Sicherheit seines Urteils hatte alle Anwesenden überzeugt; sie hat eine große Sicherheit in allen Fragen des Geschmacks.
Zus.: Fahrsicherheit, Flugsicherheit, Instinktsicherheit, Treffsicherheit, Zielsicherheit.
4. <ohne Plural> sicheres, gewandtes Auftreten o. Ä.:
er bewegt sich mit großer Sicherheit auf dem diplomatischen Parkett.
Syn.: Gewandtheit, Souveränität.
Zus.: Selbstsicherheit.
5. hinterlegtes Geld, Wertpapiere o. Ä. als Pfand für einen Kredit:
wir mussten eine Monatsmiete als Sicherheit hinterlegen.
Syn.: Bürgschaft, Garantie, Kaution.

* * *

Sị|cher|heit 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. das Sichersein, Gewissheit
2. sichere Beschaffenheit, Festigkeit
3. Ruhe, Sorglosigkeit, Geschütztsein, Geborgenheit, Schutz
● ihm fehlt die nötige \Sicherheit; öffentliche \Sicherheit öffentl. Ruhe u. Ordnung; der \Sicherheit halber; \Sicherheit im Auftreten; etwas, jmdn., sich in \Sicherheit bringen; in \Sicherheit sein; ich kann es (nicht) mit \Sicherheit behaupten; ich weiß es (nicht) mit \Sicherheit; mit an \Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ziemlich sicher, sehr wahrscheinlich; es geschieht zu Ihrer eigenen \Sicherheit
II 〈zählb.〉 Bürgschaft, Pfand ● gewisse \Sicherheiten fordern; \Sicherheit leisten; eine Summe als \Sicherheit geben; ohne die geringste \Sicherheit

* * *

Sị|cher|heit , die; -, -en [mhd. sicherheit, ahd. sichurheit]:
1. <o. Pl.> Zustand des Sicherseins, Geschütztseins vor Gefahr od. Schaden; höchstmögliches Freisein von Gefährdungen:
soziale, nationale S.;
die öffentliche S. und Ordnung;
die S. am Arbeitsplatz;
die S. der Arbeitsplätze (Garantie für das Bestehenbleiben der vorhandenen Arbeitsplätze);
die innere S. (das Gesichertsein des Staates u. der Bürger[innen] gegenüber Terrorakten, Revolten u. Gewaltverbrechen);
die Sicherheit der Daten (das Gesichertsein vor dem Zugriff Unbefugter) hat höchste Priorität;
die S. hat Vorrang, geht vor;
jmds. S. garantieren;
ein Gefühl der S.;
für mehr S. sorgen;
für jmds. S. verantwortlich sein;
jmdn., sich, etw. in S. bringen (jmdn., sich, etw. aus dem Gefahrenbereich wegbringen, [vor dem Zugriff anderer] sichern);
in S. sein;
du solltest zur S. deinen Schreibtisch abschließen;
sich, jmdn. in S. wiegen (irrtümlicherweise glauben, jmdn. glauben machen, dass keine Gefahr besteht).
2. <o. Pl.> Gewissheit, Bestimmtheit:
mit an S. grenzender Wahrscheinlichkeit;
ich kann es nicht mit [letzter] S. sagen;
er ist mit ziemlicher S. gestern schon abgereist.
3. <o. Pl.> das Freisein von Fehlern u. Irrtümern; Zuverlässigkeit:
die S. seines Urteils;
mit traumwandlerischer S. urteilen.
4. <o. Pl.> Gewandtheit, Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten:
S. im Benehmen, Auftreten.
5. (Wirtsch.) hinterlegtes Geld, Wertpapiere o. Ä. als Bürgschaft, Pfand für einen Kredit:
-en geben, leisten;
eine Monatsmiete muss als S. hinterlegt werden;
die Bank verlangt -en.
6. <o. Pl.> (DDR) Kurzf. von Staatssicherheit (2).

* * *

I
Sicherheit
 
[zu lateinisch securus »sicher«], Begriff, der zunächst - bei Cicero und Lukrez belegt -, einen Seelenzustand der Freiheit von Sorge und Schmerz bezeichnete und somit auf die Verfassung des Individuums beschränkt war. Im Zusammenhang mit der Vorstellung einer »Pax Romana« wurde Sicherheit im 1. Jahrhundert n. Chr. zu einer politischen Leitidee. Daneben wurde der Begriff ebenfalls bereits im Lateinischen als Terminus technicus in einer wirtschaftlichen und finanztechnischen Bedeutung als »Schuldensicherung«, »Quittung« oder »Bürgschaft« verwendet, eine Variante, die auch heute noch unter dem Begriff Sicherheit angesprochen wird. Der Vieldeutigkeit der Begriffsverwendung entspricht die Verschiedenheit der Rahmenbedingungen und der Dimensionen der Sicherheitsvorstellungen; sie können bei unterschiedlichen Menschen, Themenbereichen, gesellschaftlichen Konventionen und historisch sich wandelnden Umständen so weit auseinander liegen, »dass Sicherheit als individuelle und gesellschaftlich-politische Wertvorstellung keine eigenständige inhaltliche Bedeutung aufweist, sondern stets auf spezifische persönliche und gesellschaftliche Wert- und Bedürfnisvorstellungen und deren Verwirklichung bezogen ist« (R. Günther/B. Meyer).
 
Indem Sicherheit einerseits mit der Individualität beziehungsweise Personalität des Menschen, andererseits mit der Geltung gesellschaftlicher Vorstellungen, Konventionen, Standards und Normen in Verbindung gebracht wird, drückt sich ein spezifisch neuzeitlicher, genauer seit dem frühen 19. Jahrhundert belegbarer Begriffsumfang aus, dessen Bedeutung als gesellschaftliche Leitidee im 20. Jahrhundert noch deutlich zugenommen hat. So lässt sich heute von Sicherheit als einem gesellschaftlichen »Wertbegriff« und »Wertsymbol« sprechen (F.-X. Kaufmann), und zwar in der Bedeutung, die anderen »großen Worten« der Neuzeit wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Wissenschaft oder Ordnung zukommt. Sicherheit bezeichnet in diesem Sinne weniger einen Zustand oder eine eindeutig fassbare soziale Situation, wenngleich sich im Alltag auch dieser Wortgebrauch feststellen lässt, sondern ein Programm, eine Zielbestimmung, die sich in sozialem Handeln, in politischen Aktionen, in psychischen Reaktionen, technischen Vorkehrungen, wissenschaftlichen Berechnungen, moralischen Appellen, gesetzlichen Regelungen und gesellschaftlichen Institutionen ausdrücken kann. Trotz seiner Unschärfe ist der Begriff im Alltagswissen der Menschen fest verankert und kann nahezu voraussetzungslos verstanden werden. In diesem Verständnis wird die Vorstellung von Sicherheit mit den Begriffen Geborgenheit, Schutz, Risikolosigkeit, Gewissheit, Verlässlichkeit, aber auch mit Selbstbewusstsein, Vertrauen und Geschicklichkeit und nicht zuletzt mit Verfügbarkeit, Garantiertheit, Voraussehbarkeit, Berechenbarkeit und Haltbarkeit verbunden. Als Gegenbegriff verweist Sicherheit auf Gefahr, Risiko, Unordnung und v. a. Angst.
 
Bezogen auf dieses Alltagsverständnis von Sicherheit lassen sich eine innere, von psychischen Faktoren ebenso wie von Selbstbewusstsein und biographische Erfahrung und Vorstellung abhängige Seite der Sicherheit und eine äußere, kollektiv oder gleichsam objektiv gegebene, auf Risikominimierung, Planung, technische Handhabbarkeit und Schutzgewährung zielende Seite unterscheiden. Dabei besteht die Wirksamkeit sicherheitsbezogener Regelungen, Handlungen und Programme in der Ansprache beider Seiten: Sozialversicherungen sind ebenso wie Reisekostenversicherungen und Garantiekarten, Sicherheitstechnik und Sicherheitspolitik auf die gesellschaftliche Regelung unsicherer Sachverhalte, die Minimierung eines Risikos oder die Absicherung eines wertvollen Gutes im Hinblick auf die Zukunft angelegt, wie sie gegenüber den tatsächlich eintretenden Wechselfällen des Lebens kontingent bleiben müssen. Ihre Wirkung beruht in der Ansprache der »inneren« Dimension durch die Organisation der äußeren Aspekte und umgekehrt.
 
 Die historische Dimension des Begriffs
 
War der in der römischen Geschichte verankerte antike Begriff der Sicherheit zunächst auf den Bereich der philosophischen, politischen und juristischen Sprache beschränkt, wozu das Christentum noch die Vorstellung von Sicherheit als Folge des Gottvertrauens sowie der Gnade und der Erlösung hinzufügte, so findet sich der Begriff in der mittelalterlichen Welt v. a. als Bestandteil der zwischen Personen bestehenden Rechtsverhältnisse (Lehnswesen) und im späten Mittelalter im Zusammenhang mit Fragen der heute so bezeichneten »inneren Sicherheit«, also z. B. bezüglich des Schutzes von Pilgerwegen und Handelsstraßen sowie der Eindämmung des Fehdewesens. Damit findet sich eine Vorform für den Begriff der Sicherheit, der in der frühen Neuzeit das politische Handeln der Staaten und Fürsten bestimmte, wobei nun die Garantie der Sicherheit nach innen und außen Aufgabe staatlicher Obrigkeit wurde. Die neuzeitlich-politische Bedeutung von Sicherheit entstand im Zusammenhang mit der frühneuzeitlichen Territorialstaatsbildung. Die persönliche Sicherheit der Fürsten war von der Sicherung des öffentlichen Wohls nicht immer zu trennen. Über diesen Vorgang wurde Sicherheit aber auch zum Thema jener mit der europäischen Neuzeit in Gang gesetzten »Fundamentalpolitisierung« (K. Mannheim), in deren Zusammenhang nicht nur die Welt- und Gesellschaftsordnung ihrer gottgegebenen Legitimation verlustig ging, sondern auch die Maßnahmen der politisch Mächtigen zum Thema kontrovers geführter Auseinandersetzungen wurden. Auch in der Perspektive der Individuen wurde damit Sicherheit zu einem Ziel, das zu verwirklichen dem einzelnen Menschen selbst aufgegeben war, wobei das Vertrauen auf religiös gebundene Sicherheitsversprechen ein möglicher, keineswegs aber mehr der kollektiv akzeptierte Weg sein konnte. War in einem altständischen Sinne die Gewährung von Sicherheit die Voraussetzung für die je nach Ständen wahrnehmbaren Möglichkeiten von Freiheit, so wird nun Sicherheit auch als Gegenbegriff von Freiheit erkennbar: Staatliche Maßnahmen, die dem Fürsten zur Sicherung seiner Macht zur Verfügung stehen, können zugleich die Freiheit und damit die Sicherheitsbedürfnisse der Untertanen verletzen. Im 17. Jahrhundert gehört der Begriff zu den staats- und völkerrechtlich anerkannten Zielvorstellungen und findet sich namentlich im Zusammenhang mit Religionsfriedensschlüssen, mit der Kriegs- und Friedenspolitik und im Bereich der Legitimierung von militärischen Optionen und Operationen.
 
In dem Maße, in dem Sicherheit in der Staatsphilosophie des 17. und 18. Jahrhunderts zu einer öffentlichen Frage wird, die zunächst den Fürsten, dann den Staaten, schließlich der Bürgergesellschaft selbst als Organisationsaufgabe zufällt, spiegelt diese Abfolge auch den Gang der Staats- und Legitimitätsvorstellungen von der Apologie des Absolutismus über die Naturrechtsdiskussion bis zur Französischen Revolution wider. Daraus erklärt sich, dass die bürgerliche Philosophie des 17. Jahrhunderts, so bei T. Hobbes, S. Pufendorf und J. Locke, unter Sicherheit v. a. auch die Sicherheit des Eigentums fasste und dass in der weiteren Diskussion, so bei C. Wolff, der Anspruch auf Rechtssicherheit als ein »angeborenes Recht« formuliert wurde. Insoweit damit Sicherheit als Aufgabe staatlichen, öffentlichen und auch gesellschaftlichen Handelns in den Vordergrund tritt, findet die bereits von G. W. Leibniz 1697 vorgeschlagene Idee des Aufbaus von Versicherungseinrichtungen Anwendung, zunächst bei Seetransporten, später auch für andere Wechselfälle des Lebens. Diese Form der Herstellung von Sicherheit war an die Entwicklung der Wahrscheinlichkeitsrechnung, der Sozialstatistik und nicht zuletzt an ein sprunghaft ansteigendes Wissen über Verkehrswege, Witterungen und andere geographische und soziale Faktoren geknüpft. Mit dem 18. und 19. Jahrhundert trat schließlich - zum einen als Folge der Erschütterungen und Anstöße des mit der Französischen Revolution zutage getretenen Umbruchs, zum anderen im Zusammenhang des technischen und industriellen Fortschritts mit seinen bis dahin nicht beachteten sozialen Folgen - jene ambivalente, sich gleichwohl ständig steigernde Leitidee von gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher und individueller Sicherheit in ihren teils widersprüchlichen Dimensionen in Erscheinung.
 
Wurde in diesem Zusammenhang der Begriff der Rechtssicherheit bereits in den 1830er-Jahren zur Bezeichnung einer öffentlich, institutionalisierbaren Aufgabe benutzt, so traten im Fortgang des 19. Jahrhunderts erweiterte Sicherheitsvorstellungen auf: Die Industriegesellschaft schuf nicht nur nachhaltig neue Situationen von Unsicherheit, z. B. in den als »soziale Frage« gebündelten Erscheinungen des industriellen Umbruchs (großstädtisches Massenelend, fehlende Tarif- und Vertragssicherheit, mangelnde Alters- und Gesundheitsversorgung), sondern löste gerade im Vorausgang zu diesen Problemen die traditionellen Sicherheitsreservoire der ländlichen Gesellschaften (Stände, Familien, religiöse Bindungen, Traditionen, Rituale) auf. Insoweit stellt die Industriegesellschaft nach dem Zerfall der mittelalterlichen Glaubens- und Weltordnung und der anschließenden Säkularisierung die zweite Stufe einer Verlagerung der Sicherheitsvorstellungen von äußerlichen, gesetzten auf innergesellschaftlich zu entwerfende Sicherheiten dar. Für das Zusammenleben in modernen Industriegesellschaften ist daher der Anspruch auf »soziale Sicherheit« zentral geworden. Diese Vorstellung fand erstmals im Zusammenhang des New-Deal-Programms des amerikanischen Präsidenten F. D. Roosevelt in den 1930er-Jahren weiter gehende Beachtung und ist als Artikel 22 der UN-Menschenrechtserklärung von 1948 inzwischen zu einem wichtigen Maßstab für die Leistungsbewertung politischer Systeme geworden.
 
Im 20. Jahrhundert sind neue Faktoren aufgetreten, die zugleich Unsicherheit erzeugen und Sicherheitsbedürfnisse wecken. Dazu gehört in erster Linie die mit der atomaren Hochrüstung verbundene Gefahr eines Krieges, der zum Tod der Gattung Mensch führen kann. Von ebenso globaler und letztlich die Vorstellungskraft der Einzelnen vielfach übersteigender Art sind die Risiken durch Umweltzerstörung, Ressourcenerschöpfung, Gesundheitsgefährdung durch Großtechniken, wissenschaftliche Fortschritte von der Art der Gentechnik und industrielles Gewinnstreben. Dadurch hervorgerufene neue Sicherheitsvorstellungen gewinnen in der politischen Diskussion Einfluss, so bei der Frage, ob die Mehrheitsregel als Entscheidungskriterium gelten kann, wenn über Dinge (z. B. die Entsorgung von Atommüll) entschieden wird, von denen die derzeit Entscheidenden wenig wissen, die aber nachfolgende Generationen auf Jahrtausende hin binden (B. Guggenberger, C. Offe). Auch im Bereich des Rechts finden sich Ansätze veränderter Sicherheitsvorstellungen, etwa dann, wenn die Beweislast für die Sicherheit (im Sinne von Ungefährlichkeit) eines Produkts vom Hersteller gefordert wird, während bisher die Geschädigten die Unsicherheit beweisen müssen.
 
Schließlich sind für die Ausweitung und Veränderung der Sicherheitsvorstellungen der Menschen in den westlichen Industriestaaten die seit den 1960er-Jahren verstärkt einsetzenden »Individualisierungsschübe« (U. Beck) und andere Verschiebungen im Wertgefüge zu nennen, in deren Zusammenhang es immer mehr den Einzelnen aufgetragen wird, selbstverantwortlich und ohne »sicheren« Rückhalt die eigene Lebensführung zu gestalten. Dies bringt neben den Möglichkeiten, eigene Sicherheits- und Unsicherheitskompetenzen und -toleranzen zu entwickeln, auch die Erfahrung mit sich, gegenüber subjektiv undurchschaubaren Unsicherheiten an einem Mangel an Sicherheit zu leiden und hierfür Ersatz zu suchen (Ideologien, neue Religionen, ethnische oder sonstige Heilsorientierungen, Konsumstile). In Konsequenz der »Fundamentalpolitisierung« wird Sicherheit damit zu einem zentralen Leitbegriff, zugleich aber auch zu einem Spielball in den politischen und sozialen Auseinandersetzungen moderner Gesellschaften.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Grundwerte · Konfliktregelung · Risiko · Risikogesellschaft · Technikfolgenabschätzung · Tradition · Verantwortung
 
Literatur:
 
D. Claessens: Instinkt, Psyche, Geltung. Zur Legitimation menschl. Verhaltens. Eine soziolog. Anthropologie (21970);
 F.-X. Kaufmann: S. als soziolog. u. sozialpolit. Problem (21973);
 
An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie. Politik u. Soziologie der Mehrheitsregel, hg. v. B. Guggenberger u. a. (1984);
 W. Conze: S., Schutz, in: Geschichtl. Grundbegriffe, hg. v. O. Brunner u. a., Bd. 5 (1984);
 W. Weber: Technik u. S. in der dt. Industriegesellschaft 1850-1930 (1986);
 A. Evers u. H. Nowotny: Über den Umgang mit Unsicherheit (1987);
 
Freiheitssicherung durch Datenschutz, hg. v. H. Hohmann (1987);
 
Technik u. sozialer Wandel, hg. v. B. Lutz (1987);
 U. Beck: Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit (31990);
 N. Luhmann: Soziologie des Risikos (1991);
 
S. als Fehlerfreundlichkeit, hg. v. T. Wehner (1992);
 H. Jonas: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technolog. Zivilisation (Neuausg. 121995).
II
Sicherheit,
 
Computersicherheit.

* * *

Sị|cher|heit, die; -, -en [mhd. sicherheit, ahd. sichurheit]: 1. <o. Pl.> Zustand des Sicherseins, Geschütztseins vor Gefahr od. Schaden; höchstmögliches Freisein von Gefährdungen: soziale, wirtschaftliche, militärische, nationale S.; die öffentliche S. und Ordnung; die S. am Arbeitsplatz; die S. der Arbeitsplätze (Garantie für das Bestehenbleiben der vorhandenen Arbeitsplätze); aktive S. (bes. Kfz-W.; durch bestimmte Merkmale eines Fahrzeugs gegebener [relativer] Schutz vor Unfällen); passive S. (bes. Kfz-W.; durch bestimmte Merkmale eines Fahrzeugs gegebener [relativer] Schutz der Insassen vor Verletzungen im Falle eines Unfalls); Es wurden zusätzliche -en eingebaut, um ... Schäden zu vermeiden (Jeversches Wochenblatt 30. 11. 84, 5); die innere S. (das Gesichertsein des Staates u. der Bürger gegenüber Terrorakten, Revolten u. Gewaltverbrechen); die äußere S. (das Gesichertsein des Staates u. der Bürger gegenüber äußeren Feinden); die S. hat Vorrang, geht vor; unsere S. ist bedroht; jmds. S. garantieren; ein Unternehmen der Werkzeugbranche bot Spitzenverdienst und S., Prämien und freie Krankenkasse (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, XI); ein Gefühl der S.; für die, mehr S. sorgen; für jmds. S. verantwortlich sein, geradestehen, garantieren; in S. sein; jmdn., sich, etw. in S. bringen (jmdn., sich, etw. aus dem Gefahrenbereich wegbringen, [vor dem Zugriff anderer] sichern); In einer dramatischen Rettungsaktion sind in der Nacht zum Donnerstag alle 1167 Passagiere der norwegischen Fähre ... vor einem Feuer in S. gebracht worden (FAZ 9. 7. 99, 9); du solltest zur S. deinen Schreibtisch abschließen; *sich, jmdn. in S. wiegen (irrtümlicherweise glauben, jmdn. glauben machen, dass keine Gefahr besteht). 2. <o. Pl.> Gewissheit, Bestimmtheit: die S., dass alles gut geht, hat man in solchen Fällen nie; mit an S. grenzender Wahrscheinlichkeit; ich kann es nicht mit [letzter] S. sagen; er ist mit ziemlicher S. gestern schon abgereist; der Trost ... hört in zwei Fällen mit tödlicher S. (emotional übertreibend; ganz bestimmt) auf (Thielicke, Ich glaube 42). 3. <o. Pl.> das Freisein von Fehlern u. Irrtümern; Zuverlässigkeit: die S. seines Urteils, Geschmacks; die S. der Ergebnisse ist vielfach von dem methodisch klaren Vorgehen abhängig (Mantel, Wald 86); mit traumwandlerischer S. urteilen. 4. <o. Pl.> Gewandtheit, Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten: S. im Benehmen, Auftreten; sie hat, zeigt S. und Selbstvertrauen; das gab der ganzen Mannschaft viel S. (Kicker 6, 1982, 36); er bewegt sich mit großer S. auf dem diplomatischen Parkett. 5. (Wirtsch.) hinterlegtes Geld, Wertpapiere o. Ä. als Bürgschaft, Pfand für einen Kredit: -en geben, leisten; eine Monatsmiete muss als S. hinterlegt werden; die Bank verlangt -en; Mut zum wirtschaftlichen Risiko, und dies ohne nach staatlichen -en (Unterstützungen, Garantien) zu fragen (Saarbr. Zeitung 21. 12. 79, IX). 6. <o. Pl.> (DDR) kurz für ↑Staatssicherheit (2): die Genossen von der S. (Spiegel 1/2, 1977, 22).

Universal-Lexikon. 2012.