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Verlust
Schwund; Verminderung; Entzug; Raub; Beraubung; Entziehung; Debakel; Fiasko; Pleite; Niederlage; Schädigung; Schaden; Aderlass; Defizit; Verlustgeschäft; Miese (umgangssprachlich); Minus; Einbuße; Fehlbetrag; Nachteil; Wegfall; Entfall; Fortfall

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Ver|lust [fɛɐ̯'lʊst], der; -[e]s, -e:
das Verlieren, Abhandenkommen:
der Verlust seiner Brieftasche; der Verlust (die Einbuße) ihres gesamten Vermögens; der Verlust an Ansehen (die Abnahme, die Verringerung des Ansehens); dieses Geschäft brachte 1 000 Euro Verlust (Defizit; Ggs. Gewinn); materielle Verluste (Schäden); den Verlust (Tod) der Mutter beklagen (Defizit).
Zus.: Blutverlust, Ehrverlust, Gewichtsverlust, Prestigeverlust, Stimmenverlust.

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Ver|lụst 〈m. 1
1. das Verlorengehen, Abhandenkommen
2. erlittener Schaden
3. Verlieren durch Tod (von Personen)
● den \Verlust des Vaters beklagen; einen großen \Verlust erleiden (durch den Tod eines Angehörigen); der \Verlust geht in die Millionen; treffen: ein schwerer \Verlust hat ihn getroffen ● \Verlust bringend = verlustbringend; die Truppe hatte geringe, hohe, starke \Verluste; geschäftliche, finanzielle \Verluste; ein schmerzlicher, schwerer, unersetzlicher \Verlust ● in \Verlust geraten verlorengehen, abhandenkommen [<mhd. verlust; zu verlieren, unter Einfluss von mhd. verliesen, „verlieren“]

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Ver|lụst , der; -[e]s, -e [mhd. verlust, ahd. farlust, zu verlieren]:
1. das Verlieren (1):
der V. der Brieftasche;
bei V. kann kein Ersatz geleistet werden.
2. das Verlieren (2 b):
der V. des Vaters schmerzte sie sehr.
3. das Verlieren (3 a); Einbuße:
der V. des gesamten Vermögens;
dem Gegner große -e beibringen;
der Gegner hatte, erlitt schwere -e.
4. fehlender finanzieller, materieller Ertrag [eines Unternehmens]; Defizit (1):
hohe -e machen;
dieses Geschäft brachte 2 000 Euro V.;
mit V. arbeiten;
etw. mit V. verkaufen.

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Verlust,
 
Wirtschaft: betriebswirtschaftlich der negative Erfolg eines Unternehmens im Gegensatz zum Gewinn, einkommensteuerlich die negative Summe der Einkünfte (bei Gewinneinkünften der negative Gewinn, bei Überschusseinkünften der Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen). Ein Verlust im Sinne des handelsrechtlichen Jahresabschlusses liegt vor, wenn in einem Zeitraum (in der Regel Geschäftsjahr) der Aufwand größer ist als der Ertrag (in der Kostenrechnung, wenn die Kosten die Erlöse übersteigen). Er wird bei der Gewinnermittlung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Jahresfehlbetrag ausgewiesen, bei der Gewinnverwendungsrechnung unter Berücksichtigung von Gewinn- beziehungsweise Verlustvorträgen und Rücklagenbewegungen als Bilanzverlust. Verluste mindern das bilanzielle Reinvermögen eines Unternehmens (Eigenkapital), können sogar zu einem negativen Kapitalkonto beziehungsweise zu einer Überschuldung führen. Handelsrechtlich besteht für Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, einen Verlust, soweit er nicht zum Ende des Geschäftsjahres mit einem Gewinnvortrag oder vorhandenen Rücklagen verrechnet wird, zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen in das folgende Geschäftsjahr vorzutragen (Verlustvortrag), steuerrechtlich sind darüber hinaus Verlustrückträge möglich (Verlustabzug).

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Ver|lụst, der; -[e]s, -e [mhd. verlust, ahd. farlust, zu ↑verlieren]: 1. das Verlieren (1): der V. der Brieftasche, des Koffers; Frau Rubner beklagte den V. zweier Perlenketten ... und kostbarer Broschen (Menzel, Herren 25); bei V. kann kein Ersatz geleistet werden; in V. geraten (Amtsspr.; verloren gehen); Ü Meine Erinnerungen! Es war ganz und gar kein V., dass sie nicht mehr die meinen zu sein hatten (Th. Mann, Krull 298); ... die Erfahrung des -s eines geschlossenen Weltbilds (Deubzer, Methoden 48). 2. das Verlieren (2 b): der V. des Vaters schmerzte sie sehr. 3. das Verlieren (3 a); Einbuße: der V. des gesamten Vermögens; dem Gegner große -e beibringen; der Gegner hatte, erlitt schwere -e; Mit furchtbarem V. an Menschen und Material ... haben die Engländer ihre Armee wieder auf die Schiffe gepackt und sind heimgefahren (St. Zweig, Fouché 141). 4. fehlender finanzieller, materieller Ertrag [eines Unternehmens]; ↑Defizit (1): hohe -e machen; Die Bilanz der AG schließt freilich wieder ohne Gewinn und V. ab (Welt 5. 8. 65, 13); ... auch wenn er einen V. von über einem Hunderter am Monatsgehalt einstecken musste (Kühn, Zeit 273); dieses Geschäft brachte 2 000 Mark V.; mit V. arbeiten; etw. mit V. verkaufen.

Universal-Lexikon. 2012.