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auf||he|beln 〈V. tr.; hat〉 mit Hebeln (auch gewaltsam) öffnen od. ablösen
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auf|he|beln <sw. V.; hat:
mit einem Hebel gewaltsam aus einer Verankerung lösen, aufbrechen:
die Einbrecher hebelten die Haustür auf.
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auf|he|beln <sw. V.; hat: mit einem Hebel gewaltsam aus einer Verankerung lösen, aufbrechen: Die Einbrecher hatten die Eingangstür aufgehebelt und stahlen aus einem Stahlschiebeschrank Abrechnungsunterlagen (MM 3. 10. 77, 19).
Universal-Lexikon. 2012.