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spe|zi|fi|zie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. gliedern, unterscheiden
2. einzeln anführen, im Einzelnen genau darlegen
● eine Rechnung \spezifizieren [<lat. species „Art“ + facere (-ficare) „machen“]
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spe|zi|fi|zie|ren <sw. V.; hat [mlat. specificare] (bildungsspr.):
im Einzelnen darlegen, aufführen; detailliert ausführen, genau[er] bestimmen:
Auslagen, Ausgaben s.;
verlangen Sie eine spezifizierte Rechnung;
ein spezifizierendes Attribut.
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spe|zi|fi|zie|ren <sw. V.; hat [mlat. specificare] (bildungsspr.): im Einzelnen darlegen, aufführen; detailliert ausführen, genau[er] bestimmen: Auslagen, Ausgaben s.; sind die Ersatzteile denn auf der Reparaturrechnung nicht spezifiziert?; was damit im Einzelnen gemeint war, hat er nicht näher spezifiziert; Wer etwa einen neuen Videorecorder erstehen will, gibt seinem »Shopping«-Agenten zukünftig einen elektronischen Einkaufszettel mit auf den Weg, in dem die Eigenschaften des gesuchten Gerätes spezifiziert werden (Spiegel 8, 1994, 200); verlangen Sie eine spezifizierte Rechnung; ein spezifizierendes Attribut.
Universal-Lexikon. 2012.