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Ver|ur|sa|cher 〈m. 3〉 jmd., der etwas verursacht hat ● der \Verursacher des Unfalls
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Ver|ur|sa|cher, der; -s, - (bes. Amtsspr.):
Person, auch Sache, die etw. verursacht hat; jmd., der an etw. die Schuld trägt.
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Ver|ur|sa|cher, der; -s, - (bes. Amtsspr.): Person, auch Sache, die etw. verursacht hat; jmd., der an etw. die Schuld trägt: Allein der Mensch ist der V. der Umweltschäden (Gruhl, Planet 119); Ausdrücklich ausgeschlossen werden hingegen jetzt als V. der Waldschäden elektromagnetische Wellen, radioaktive Strahlung und Bleivergiftungen durch Automobilabgase (NZZ 5. 9. 86, 1).
Universal-Lexikon. 2012.