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Be|sit|zer [bə'zɪts̮ɐ], der; -s, -, Be|sit|ze|rin [bə'zɪts̮ərɪn], die; -, -nen:Person, die etwas Bestimmtes besitzt:
sie ist die Besitzerin dieses Hauses; das Lokal hat den Besitzer gewechselt.
Zus.: Autobesitzer, Autobesitzerin, Fabrikbesitzer, Fabrikbesitzerin, Hausbesitzer, Hausbesitzerin, Hotelbesitzer, Hotelbesitzerin, Mitbesitzer, Mitbesitzerin, Vorbesitzer, Vorbesitzerin.
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Be|sịt|zer 〈m. 3〉 jmd., der etwas besitzt, jmd., der die Gewalt, die Herrschaft über eine Sache hat u. diese auch ausübt (Haus\Besitzer); →a. Eigentümer, Inhaber ● \Besitzer einer Wohnung; mittelbarer \Besitzer Eigentümer; unmittelbarer \Besitzer augenblickl. Inhaber, Pächter, Mieter
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Be|sịt|zer , der; -s, -:
jmd., der etw. besitzt:
B. einer Fabrik sein;
der ursprüngliche, rechtmäßige, neue B.;
das Lokal hat den B. gewechselt.
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Be|sịt|zer, der; -s, -: jmd., der etw. besitzt: B. einer Fabrik sein; wer ist der B. dieses Hauses?; der ursprüngliche, rechtmäßige, neue B.; stolzer B. eines Fahrrads sein; das Lokal hat den B. gewechselt.
Universal-Lexikon. 2012.