Farbvalenz,
diejenige Eigenschaft eines Farbreizes, die im Empfängermechanismus des Auges (Farbensehen) einen Farbeindruck bewirkt, wobei der Farbreiz nach drei voneinander unabhängigen, spektral verschiedenen Wirkungsfunktionen linear und stetig bewertet wird. Diese Einzelwirkungen setzen sich zu einer für die Farbvalenz charakteristischen, einheitlich empfundenen, unauflösbaren Gesamtempfindung zusammen (farbmetrisches Grundgesetz). Sie bestimmt das Verhalten der Farben bei additiver Farbmischung. Jede Farbvalenz lässt sich durch ein Tripel von Farbmaßzahlen beschreiben. Die Farbvalenz wird durch einen vom Schwarzpunkt ausgehenden Farbvektor im dreidimensionalen Farbenraum dargestellt. Eine Farbmessung bezieht sich stets auf Farbvalenzen.
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Fạrb|va|lenz, die: Wirkung des Reizes (1) einer Farbe im menschlichen Auge.
Universal-Lexikon. 2012.