Kennzeichen; Attribut; Charakteristikum; Merkmal; Besonderheit; Charaktereigenschaft; Zug; Haltung; Charakterzug; Einstellung; Tatsache; Rahmenbedingung; Umstand; Randbedingung; Gegebenheit; Faktor; Feature; Funktion; Funktionalität
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Ei|gen|schaft ['ai̮gn̩ʃaft], die; -, -en:zum Wesen einer Person oder Sache gehörendes Merkmal:
gute, schlechte Eigenschaften haben; die Eigenschaften von Mineralien, Tieren.
Syn.: ↑ Attribut, ↑ Besonderheit, ↑ Charakteristikum, ↑ Eigenheit, ↑ Form, ↑ Kennzeichen, ↑ Merkmal, ↑ Note, ↑ Qualität, ↑ Tugend.
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Ei|gen|schaft 〈f. 20〉
1. besonderes Kennzeichen, Merkmal, Wesensart, Besonderheit
2. 〈umg.〉 Stellung, Funktion
● die hierfür notwendigen \Eigenschaften fehlen ihm; diese \Eigenschaft schätze ich besonders an ihm; gute, schlechte \Eigenschaften haben; in meiner \Eigenschaft als Vorsitzender
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Ei|gen|schaft , die; -, -en [mhd. eigenschaft, ahd. eiginschaft = Eigentum[srecht], Eigentümlichkeit]:
zum Wesen einer Person od. Sache gehörendes Merkmal; charakteristische [Teil]beschaffenheit od. [persönliche, charakterliche] Eigentümlichkeit:
er hat auch gute -en;
Wasser hat die E., bei 0 °C zu gefrieren;
ein Kunststoff mit idealen -en;
er ist in amtlicher E. hier (in amtlicher Funktion, von Amts wegen);
ich spreche hier in meiner E. als (in meinem Amt, meiner Funktion als) gesetzlicher Vormund.
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Eigenschaft,
1) Philosophie: Prädikat, Bestimmung eines Gegenstandes, die diesen als zu einer Klasse von Gegenständen gehörend ausweist; so gehört z. B. das rote Buch durch seine »Röte« zur Klasse der roten Gegenstände.
2) Psychologie: Bezeichnung für relativ konsistente und generelle Verhaltensdispositionen, die die Grundlage der Persönlichkeitsstruktur darstellen und die individuelle Ausprägung und Konstanz des Verhaltens über verschiedene Situationen und Zeitpunkte hinweg gewährleisten. Die Ausprägung der Eigenschaft erfolgt im Verlaufe der Entwicklung und ist ein Produkt der Wechselwirkung zwischen Vererbungs- und Umweltkomponenten. Die Messung des Ausprägungsgrades bestimmter Eigenschaften erfolgt in der Regel mithilfe von Persönlichkeitstests.
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Ei|gen|schaft, die; -, -en [mhd. eigenschaft, ahd. eiginschaft = Eigentum[srecht], Eigentümlichkeit]: zum Wesen einer Person od. Sache gehörendes Merkmal; charakteristische [Teil]beschaffenheit od. [persönliche, charakterliche] Eigentümlichkeit: er hat auch gute -en; Meyerbeer, dessen hervorragendste E. sein echter Großmut war (Hildesheimer, Legenden 30); Wasser hat die E., bei 0º zu gefrieren; ein Kunststoff mit idealen -en; er ist in amtlicher E. hier (in amtlicher Funktion, von Amts wegen, amtlich); ich spreche hier in meiner E. als (in meinem Amt, meiner Funktion als) gesetzlicher Vormund.
Universal-Lexikon. 2012.