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Post|fach ['pɔstfax], das; -[e]s, Postfächer ['pɔstfɛçɐ]:a) zu mietendes Schließfach bei einer Postfiliale für Postsendungen, die der Inhaber dort in der Regel selbst abholt:
ich muss heute noch mein Postfach leeren.
b) offenes oder abschließbares Fach, in das in einem Hotel o. Ä. Post (2) eingelegt wird.
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Pọst|fach 〈n. 12u; kurz für〉 Postschließfach
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Pọst|fach, das:
a) zu mietendes Schließfach bei einer Geschäftsstelle der Post für Briefsendungen, die der Inhaber dort in der Regel selbst abholt;
b) offenes od. abschließbares Fach zum Deponieren von ↑ 1Post (3) für einen bestimmten Empfänger (z. B. in einem Hotel).
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Postfach,
Postschließfach, verschließbares Fach, über das Postsendungen innerhalb von sieben Werktagen beim Zustellpostamt auch außerhalb der Schalterstunden abgeholt werden können.
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Universal-Lexikon. 2012.