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kirch|lich ['kɪrçlɪç] <Adj.>:die Kirche (3, 4) betreffend, der ↑ Kirche (3, 4) gehörend, nach den Formen, Vorschriften der ↑ Kirche (3, 4):
eine kirchliche Einrichtung; sich kirchlich trauen lassen.
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kịrch|lich 〈Adj.〉
1. zur Kirche gehörend, von ihr ausgehend, ihr gemäß, ihr zukommend
2. im Sinne der Kirche (denkend, handelnd)
● \kirchlicher Feiertag; \kirchliche Gerichtsbarkeit Recht u. Rechtsausübung der Kirche über ihre Mitglieder; \kirchliche Trauung Trauung durch einen Geistlichen in der Kirche; \kirchlicher Würdenträger; \kirchlich gesinnt
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kịrch|lich <Adj.>:
ein -es Amt;
-e Würdenträger;
ein -er Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage).
eine -e Trauung;
k. begraben werden.
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kịrch|lich <Adj.>: 1. die ↑Kirche (3, 4) betreffend, zur Kirche gehörend, von der ↑Kirche (3, 4) ausgehend: ein -es Amt; -e Würdenträger, Bauten; ein -er Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage); der Karfreitag wurde k. aufgewertet. 2. den Geboten, Bräuchen, Riten der ↑Kirche (3, 4) entsprechend: eine -e Trauung; k. begraben werden; Dort traf er ... Freunde, die heiraten wollten, aber keinesfalls k. (Woche 17. 1. 97, 26). 3. kirchenfromm: Dabei war der Alte Herr nie sehr k. gewesen (Kempowski, Tadellöser 103).
Universal-Lexikon. 2012.