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Kirche
Gotteshaus; Tempel; Gebetshaus; Andachtsgebäude; Religionsgemeinschaft

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Kir|che ['kɪrçə], die; -, -n:
1. Gebäude für den christlichen Gottesdienst:
eine Kirche besichtigen.
Zus.: Dorfkirche, Klosterkirche, Pfarrkirche, Stiftskirche, Wallfahrtskirche.
2. <ohne Plural> christlicher Gottesdienst:
wann ist heute Kirche?; die Kirche hat schon angefangen.
Syn.: Andacht, 1 Messe.
3. (zu einer Institution zusammengeschlossene) christliche Glaubensgemeinschaft:
die katholische, anglikanische Kirche; aus der Kirche austreten.
Syn.: Gemeinschaft.
Zus.: Freikirche, Mutterkirche, Ostkirche, Staatskirche.
4. durch die Geistlichen organisierte und verwaltete Institution der christlichen Glaubensgemeinschaft:
die Kirche schweigt zu dieser Frage.

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Kịr|che 〈f. 19
1. christl. Gotteshaus
2. (bes. christl.) Glaubensgemeinschaft
3. Gottesdienst
aus sein: die \Kirche ist aus; sein: heute ist (keine) \Kirche ● die christliche, evangelische, katholische, lutherische, neuapostolisch, reformierte \Kirche; gotische, romanische, moderne \Kirche; die sichtbare \Kirche die Gemeinschaft der Gläubigen; die unsichtbare \Kirche die Gemeinschaft der Heiligen ● das ist so gewiss, so sicher wie das Amen in der \Kirche 〈sprichwörtl.〉; in die \Kirche gehen; wir wollen die \Kirche im Dorf lassen wir wollen die Sache nicht übertreiben; mit der \Kirche ums Dorf fahren, laufen, 〈österr. a.〉 mit der \Kirche ums Kreuz gehen einen unnötigen Umweg machen; zur \Kirche gehen; zu einer \Kirche gehören; zur \Kirche läuten [<ahd. kiricha <spätgrch. kyrikon „Gotteshaus“ <grch. kyriakon „das zum Herrn Gehörige“; zu kyrios „Herr“]

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Kịr|che , die; -, -n [mhd. kirche, ahd. kiricha < spätgriech. kyrikón = Gotteshaus, zu älter: kyriakón, eigtl. = das zum Herrn gehörende (Haus), zu: kýrios = Herr]:
1. geweihtes Gebäude mit einem od. mehreren [Glocken]türmen, in dem die Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft Gottesdienst abhalten, beten, liturgische Handlungen vollziehen u. a.:
eine kleine, katholische, evangelische, gotische, romanische K.;
eine K. bauen, einweihen, besichtigen;
in der K. riecht es nach Weihrauch;
die K. im Dorf lassen (eine Sache in einem vernünftigen Rahmen betrachten, nicht übertreiben);
die K. ums Dorf tragen (unnötig umständlich, kompliziert vorgehen);
mit der K. ums Dorf laufen/fahren (unnötige Umstände machen, die Abwicklung, das Verfahren einer Angelegenheit unnötig kompliziert machen: warum hast du mich nicht gleich gefragt und bist erst mit der K. ums Dorf gefahren?)
2. <o. Pl.> Gottesdienst:
die K. fängt um 10 Uhr an;
die K. ist aus, zu Ende;
sonntags in die K. gehen;
ich war schon lange nicht mehr in der K.
3. einer bestimmten Konfession angehörende, in einer festen Organisationsform zusammengeschlossene christliche Glaubensgemeinschaft:
die katholische, evangelische, orthodoxe K.;
(kath. Rel.:) die allein selig machende, heilige K.;
der Zusammenschluss aller -n in der Ökumene;
aus der K. austreten;
wieder in den Schoß der K. zurückkehren (geh.; sich der christlichen Glaubensgemeinschaft wieder anschließen).
4. durch die Geistlichen, den Klerus repräsentierte, auf bestimmte Weise organisierte u. verwaltete Institution der christlichen Glaubensgemeinschaft:
die K. hat sich zu dieser Frage nicht geäußert;
die Macht der K. im Mittelalter;
die Trennung von K. und Staat.

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Kirche
 
[althochdeutsch kiricha, von spätgriechisch kyrikón »Gotteshaus«, zu älter kyriakón, eigentlich »das zum Herrn gehörende (Haus)«, zu kýrios »Herr«], griechisch Ekklesia, lateinisch Ecclesia,  
 1) Gebäude, in dem sich Christen zum Gottesdienst versammeln (Kirchenbau); nach katholischem Kirchenrecht ein durch Konsekration oder Benediktion dem öffentlichen (andernfalls nur Oratorium) Gottesdienst gewidmetes Gebäude (c. 1217 CIC).
 
 2) Im Deutschen wird die Bezeichnung Kirche (wie im Englischen »church«) auch auf die Kirche als strukturierte Gestalt christlicher Religionsgemeinschaften übertragen; umgekehrt bezeichnen im Lateinischen und in den romanischen Sprachen das Fremdwort Ecclesia und seine späteren Varianten zunächst die Religionsgemeinschaft, dann auch das Gottesdienstgebäude. Die theologische Lehre von der Kirche wird als Ekklesiologie bezeichnet.
 
 Theologische Grundlegung
 
Begründung der Kirche im theologischen Sinn ist das in Apostelgeschichte 2 geschilderte Pfingstwunder (Pfingsten), das sie als vom Heiligen Geist gestiftet ausweist, der sie nach christlicher Auffassung auch leitet und ihr beisteht. Ihre Glieder, die Christen, verstehen sich als Jünger, die in der Nachfolge Christi stehen und die weltweite Gemeinschaft der an Jesus Christus Glaubenden bilden. Im traditionellen theologischen Sprachgebrauch wird dies ausgedrückt durch die vier Wesensmerkmale der Kirche: Einheit, Heiligkeit, Katholizität, Apostolizität. Die Zugehörigkeit wird durch die Taufe begründet (Kirchenmitgliedschaft) und in der christlichen Gemeinschaft gelebt. Ihre ersten geschichtlichen Ausprägungen fand diese in der Urgemeinde in Jerusalem und im Urchristentum. Zu einer Kirchenbildung im eigentlichen Sinn kam es im 2. Jahrhundert durch Zusammenschluss der Einzelgemeinden im Römischen Reich zur (früh-)katholischen Kirche. Die Verbindung miteinander manifestierte sich in der gemeinsamen Benutzung des Alten Testaments, neutestamentliche Schriften und Bekenntnisformeln sowie in personellem Austausch und sozialer Unterstützung der Gemeinden untereinander. Seit dem 3. Jahrhundert wurden die für alle Gemeinden verbindlichen so genannten »Normen der Orthodoxie« (einheitliches Taufbekenntnis, Kanon des Neuen Testaments, Bischofsamt [in apostolischer Sukzession]) festgelegt. Cyprianus von Karthago befasste sich als erster Theologe systematisch mit der Frage der Einheit der Kirche. Mit der zunehmenden Etablierung der Kirche fand diese Einheit ihren institutionellen Ausdruck in großräumigen Organisationsformen (Bistümern, Patriarchaten) und sollte durch regionale und ökumenische Konzilien gesichert werden, wobei die Bischöfe von Rom Ende des 4. Jahrhunderts den Anspruch auf den gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimat erhoben, diesen jedoch nur in der lateinischen Kirche durchsetzen konnten.
 
Im Lauf der Kirchengeschichte sind zahlreiche regional, kulturell, theologisch und institutionell unterschiedlich geprägte Kirchen entstanden, sodass man Kirche heute theologisch als das Mit- und Ineinander der universalen Kirche aller Christen und ihrer verschiedenen geschichtlichen Gestaltwerdungen beschreiben kann, die als »Teilkirchen« meist in der Folge theologischer und/oder kirchenpolitischer Auseinandersetzungen entstanden sind. So bildeten sich in den Auseinandersetzungen um den Monophysitismus nach dem Konzil von Chalkedon (451) in Lehre und Organisation eigenständige orientalische Kirchen aus. 1054 trennten sich die vier ostkirchlichen Patriarchate von der lateinisch-abendländischen (katholischen) Kirche (Morgenländisches Schisma). Die kirchliche Einheit der lateinischen Kirche brach mit der Reformation auseinander, in deren Ergebnis sich mit den protestantischen Kirchen und der anglikanischen Kirche eigenständige Zweige des abendländischen Christentums bildeten. Nach dem 1. Vatikanischen Konzil (1869-70) trennten sich die Altkatholiken von der katholischen Kirche. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden und entstehen in Afrika, Asien und Ozeanien zahlreiche so genannte unabhängige Kirchen.
 
Die heutige katholische Theologie beschreibt die Kirche als das »Volk Gottes«; als solches ist Kirche die vom Heiligen Geist gestiftete Gemeinschaft der Heiligen, vereint unter dem gleichen Bekenntnis, den gleichen Sakramenten und der in der apostolischen Nachfolge stehenden Hierarchie. Die orthodoxe Theologie begreift Kirche besonders als den (mystischen) Leib Christi, der sich in der zeitlichen irdischen Kirche, die Abbild der ewigen himmlischen Kirche ist, in Raum und Zeit entfaltet. Für das lutherische Verständnis ist Kirche »die Versammlung der Glaubenden, in denen das Evangelium unverfälscht verkündet und die Sakramente (Taufe und Abendmahl) in rechter Weise verwaltet werden« (Augsburgisches Bekenntnis). Für die reformierte Kirche und die Freikirche ist - in der Tradition des Neuen Testaments - die um Wort und Sakrament versammelte Gemeinde Kirche im vollgültigen Sinn. Grundlage aller Kirchen ist die in den gemeinsamen Wurzeln begründete christliche Glaubenslehre in ihrer Gesamtheit, wodurch sich die Kirchen von den im Kontext des Christentums entstandenen und durch Sonderlehren und »Neuoffenbarungen« geprägten Sekten mit »christlichem« Selbstverständnis unterscheiden. Theologisch ist diese Abgrenzung allerdings in manchen Fällen, z. B. bei den unabhängigen Kirchen, schwierig durchzuführen.
 
 Soziologische Merkmale
 
Religionssoziologisch sind für Kirchen folgende Merkmale kennzeichnend: eine interne Rollendifferenzierung, v. a. die Differenzierung in geistliche Amtsträger (Kleriker) und Laien; der rationale Charakter ihrer Organisation, d. h. die weitgehende Eliminierung nichtrationaler, z. B. ekstatische Elemente; eine religiöse Sozialisierung des Individuums während seines ganzen Lebens; ein universaler Geltungsanspruch, indem die Kirchen sich als Organisationsmöglichkeit prinzipiell jedes Individuums verstehen und die in ihnen herrschenden Normen als grundsätzlich allgemein gültig ansehen.
 
 Geschichtliche Entwicklung
 
Die Rückbindung an Jesus Christus:
 
Heute nahezu unumstritten ist die Auffassung, dass Jesus selbst keine Kirche gründen wollte; er verstand sich vielmehr als Reformer des »ganzen« Israel. Deutlich wird dies etwa in der Berufung der zwölf Apostel in Analogie zu den zwölf Stämmen Israels. Das von Jesus verkündigte (nahe) »herbeigekommene Reich Gottes« (Markus 1, 15), dessen Anbruch seine Jünger noch zu ihren Lebzeiten erwarteten, ließ Vorstellungen einer dauerhaften Institutionalisierung und universalen Ausbreitung der Jüngerschaft zunächst nicht aufkommen. Als äußere Organisation der Christen entstand die Kirche erst nach dem Tod Jesu in Reaktion auf sein Wirken, wobei die Erfahrung der Auferstehung Christi zum entscheidenden Moment ihrer Gründung wurde und ihre grundlegende theologische Dimension bildet.
 
Die Entstehung kirchlicher Ämter:
 
Die nach dem Tod Jesu entstandenen christlichen Gemeinden besaßen noch keine feste organisatorische Struktur, lehnten allerdings das sakrale Opferpriestertum ab, da nach dem christlichen Glauben allein Jesus Christus der Mittler (»Hohepriester«) zwischen Gott und den Menschen ist (Hebräerbrief 9). Auch der Kreis der zwölf Apostel kann nicht als früheste »Amtsstruktur« angesehen werden. In der Gründungsphase der frühen Gemeinden entwickelten sich jedoch bald bestimmte, für das Gemeindeleben notwendige Ämter (1. Korintherbrief 12, 28-30): Apostel, die als Missionare das Christentum weiterverbreiteten, Lehrer, Propheten sowie Männer und Frauen, die Hilfs- und Verwaltungsdienste innehatten. Ein Amt der Gemeindeleitung bildete sich zunächst noch nicht heraus, da angesichts der nahen Erwartung des Reiches Gottes solche Überlegungen unnötig schienen. Erst mit dem Ausbleiben der Parusie trat das Problem der zukünftigen Gemeindeleitung in den Vordergrund. Modelle dafür fanden sich in der nichtchristlichen Umwelt (hellenistische Gemeinden mit ihren »Vorstehern«) sowie in den jüdischen Synagogengemeinden, die von einem Kollegium von Ältesten (griechisch »presbyteroi«) geleitet wurden. In Anlehnung an die Synagogenverfassung setzte sich dann im letzten Drittel des 1. Jahrhunderts in vielen christlichen Gemeinden eine kollegiale Presbyterialverfassung durch. Dabei gewann der Sprecher oder Vorsitzender des Presbyterkollegiums, für den das Wort Episcopus (griech: »Aufseher«; Bischof) gebräuchlich wurde, immer größere Bedeutung. In der Folge entwickelte sich ein »monarch. Episkopat«, der im Laufe der Zeit (in Rom im 1. Drittel des 2. Jahrhunderts) die kollegiale Gemeindeleitung durch die Presbyter verdrängte, die jetzt mit den übrigen Gemeindeämtern dem Bischof unterstellt waren. Die Einsetzung in ein kirchliches Amt (Weihe) erfolgte in der im Römischen Reich verbreiteten Form der Handauflegung; zunächst durch die Mitpresbyter, später durch den Bischof oder durch Nachbarbischöfe.
 
Parallel dazu kam es - unter dem Einfluss der jüdischen und hellenistischen Umwelt - zur Übertragung kultisch-priesterlicher Vorstellungen auf die christlich liturgischen Feiern und ebenso auf das Priester- und Bischofsamt. Während es noch zur Zeit des Paulus üblich war, die Eucharistie im häuslichen Kreis zu feiern, wobei der Hausvater den Vorsitz übernahm, wurde die Leitung der Eucharistiefeiern jetzt ausschließlich Aufgabe der Priester und Bischöfe.
 
Die Entwicklung nach der konstantinischen Wende:
 
Mit zunehmender Ausbreitung bildete die Kirche eine komplexe organisatorische Struktur aus, die weitgehend der Verwaltungsstruktur des Römischen Reichs entsprach. Das Christentum war in den ersten Jahrhunderten eine Stadtreligion; Bischöfe leiteten mit ihren Presbytern die Stadtgemeinden, von denen aus das Umland allmählich missioniert wurde. Entsprechend der Verwaltungsstruktur des Römischen Reiches konnten die Bischofssitze größerer Städte kirchliche Mittelpunkte für eine Reihe umliegender Bistümer werden (Metropolitansitze). Bischöfe in kulturellen und politischen Zentren (zuerst Antiochia, Alexandria, Rom, Jerusalem und später Konstantinopel) herrschten über große Provinzen (Patriarchate). Die konstantinische Wende (313) führte zur rechtlichen Gleichstellung des Christentums mit den übrigen Religionen; es wurde in der Folge von den Kaisern (mit Ausnahme von Julian [»Apostata»]) durch die Vergabe von Privilegien massiv gefördert. Die Kaiser ihrerseits griffen in theologischen Diskussionen ein, beriefen Konzile ein und leiteten sie. Der endgültige Durchbruch zum Staatskirchentum erfolgte unter Theodosius I. und schuf für die Kirche eine grundsätzlich neue Situation. Den Christen boten sich nun vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme auch auf das öffentliche Leben; gleichzeitig war der Wandel des Christentums zur »Massenreligion« auch mit einer Veräußerlichung des Glaubens verbunden, da sich unter den neuen gesellschaftlichen Zwängen viele taufen ließen, die kein unmittelbares Interesse am Christentum hatten.
 
Kultur und Wissenschaften im Römischen Reich waren in den ersten christlichen Jahrhunderten von griechischem Denken und der griechischen Sprache bestimmt; entsprechend war auch das griechisch geprägte Christentum mit seinen Zentren in der östlichen Reichshälfte innerkirchlich dominierend und brachte die wesentlichen Dogmen der christlichen Antike hervor (Christologie, Lehre von der Trinität). Eine lateinische Theologie entwickelte sich zunächst (seit 200) in Nordafrika. Nach der Erhebung von Byzanz zur Reichshauptstadt (330) verließ die Griechisch sprechenden Elite Rom, sodass sich dort die (im »Volk« lebendig gebliebene) lateinische Sprache wieder durchsetzen konnte. So bildete sich in der Folge das lateinisch-westliche (abendländische) Christentum heraus, dessen Eigenart in herausragender Weise durch Augustinus und Papst Leo I. geprägt worden ist.
 
Das wachsende Ansehen Roms als der führenden christlichen Gemeinde des Westens wurde gefestigt, als Kaiser Konstantin I. dem römischen Bischof den kaiserlichen Lateranpalast als Residenz schenkte. Die römische Kirche wurde mehr und mehr zum religiösen und - v. a. seit dem Zerfall des Römischen Reiches im 5. Jahrhundert - auch politisches Zentrum des Westens. Innerhalb der abendländischen Kirchen setzte sich gegen die Konkurrenz des Arianismus sowie des keltisch geprägten Christentums (iroschottische Kirche) die römisch-lateinische Theologie und Kirchenstruktur mit dem Primat des römischen Bischofs als »Papst« unter den Germanen und (romanisierten) Kelten durch, endgültig dann in der angelsächsischen Mission unter Bonifatius und in der karolingischen Zeit. Unterschiede in Sprache und Mentalität sowie dogmatische Differenzen (Filioque, Bilderstreit) führten zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen der abendländischen und der - v. a. durch die islamischen Eroberungen seit dem 7. Jahrhundert geschwächten - byzantinischen Kirche, deren Schlusspunkt 1054 die formelle Trennung durch das Morgenländische Schisma bildete.
 
Die abendländische Kirche im Mittelalter:
 
Charakteristisch für die abendländische Kirche des frühen Mittelalters ist das enge Verhältnis von Kirche und Staat. Das Bündnis des Papstes mit den fränkischen Königen führte zur Schaffung des Kirchenstaates und damit zur Sicherung einer weitgehenden politischen Unabhängigkeit Roms. Durch die in römischen und germanischen Rechtsauffassungen begründete Einrichtung der Eigenkirche war auch auf den mittleren und unteren Ebenen, zwischen Fürsten und Bischöfen sowie zwischen Adel und Pfarrklerus oder Klöstern, eine enge Verbindung gegeben: Fürsten und Könige hatten geistliche, der Klerus auch weltliche Aufgaben; v. a. seit Otto I. wurden viele Bischöfe und Äbte auch zu Landesherren (ottonisch-salisches Reichskirchensystem).
 
Das damit angelegte Spannungsverhältnis zwischen weltlichen und geistlichen (Macht-)Ansprüchen trat in der Folge in den Auseinandersetzungen zwischen dem römischen (deutschen) Königtum und dem Papsttum immer stärker hervor und erfuhr im Investiturstreit mit der Bannung Heinrichs IV. durch Papst Gregor VII. seine schärfste Zuspitzung. Unter dem Leitbegriff der »Libertas ecclesiae« (»Freiheit der Kirche«) wollte Gregor den von Cluny ausgehenden Reformideen (kluniazensische Reform) in der Gesamtkirche Geltung verschaffen (gregorianische Reform) und strebte die Überwindung der Vergabe kirchlicher Ämter und der Einweisung in sie durch weltliche Herren (Laieninvestitur) sowie der in der Kirche allgemein üblich gewordenen Käuflichkeit kirchlicher Ämter (Simonie) und der Priesterehe an.
 
Innerkirchlich wurden Simonie und - auf dem Laterankonzil 1139 - die bis dahin zwar verpönte, aber geduldete und allgemein verbreitete Priesterehe verboten und für ungültig erklärt (Zölibat), nach außen führte der Investiturstreit nach langen Auseinandersetzungen im Wormser Konkordat (1122) zu einem Kompromiss, der den Interessen von Kaiser und Papst gerecht werden sollte. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen kam es erstmals zu einer deutlichen Unterscheidung von geistlichem und weltlichem Bereich, von Staat und Kirche, wenn auch ihr Verhältnis noch lange umstritten blieb und Papst (»geistliches Schwert«) und Kaiser (»weltliches Schwert«) weiterhin um die Oberhoheit im Heiligen Römischen Reich kämpften.
 
Das Papsttum erreichte den Höhepunkt seiner weltlichen Macht unter Bonifatius VIII., der in der Bulle »Unam sanctam« (1302) den Vorrang der geistlichen vor der weltlichen Macht postulierte, geriet jedoch im Ergebnis der Auseinandersetzungen mit den staufischen Kaisern in eine weitgehende Abhängigkeit vom französischen Königtum. Frankreich erzwang die Umsiedlung der Päpste von Rom nach Avignon (Avignonisches Exil, 1309-76). Zwei Jahre später, 1378 kam es im Gefolge einer Doppelwahl von Päpsten zum Abendländischen Schisma als einer schweren Krise des Papsttums.
 
Das 15. Jahrhundert stand im Zeichen innerkirchlicher, von den Reformkonzilen getragener Bestrebungen, die auf eine geistliche Erneuerung der Kirche abzielten, jedoch die mit weltlichen Machtansprüchen der Kirche permanent gegebene Krise (»Verweltlichung«) nicht überwinden konnten. Kirchenkritische Impulse waren seit dem 13. Jahrhundert auch von den Armutsbewegungen (Armut) ausgegangen, die zum Teil radikale Kritik an der Kirche übten und alternative Modelle des Christseins praktizierten. Einige dieser Bewegungen wurden als häretisch bekämpft (v. a. die Katharer), andere, wie die Bettelorden, konnten in die Kirche integriert werden. Die Anliegen dieser sich auf die Bibel berufenden kritischen Strömungen lebten in den Reformbewegungen des Spätmittelalters wieder auf und mündeten in die Reformation.
 
Die Konfessionalisierung der Neuzeit:
 
In der Reformation zerfiel die Einheit der abendländischen Kirche. Ein eher zufälliger Anlass, die Ablasspredigt zur Finanzierung der Peterskirche in Rom, veranlasste M. Luther zu einer grundsätzlichen Kritik an der Kirche, die bald zur förmlichen Trennung, zur Entstehung von evangelischen Gemeinden und, ab 1525, lutherischen Landeskirchen führte. In der deutschen Schweiz (Zürich) hatte ab 1519 die Reformation durch U. Zwingli Fuß gefasst, dessen Bewegung später in den Sog des Genfer Reformators J. Calvin geriet. Der Kalvinismus breitete sich v. a. in Frankreich (Hugenotten), im nordwestlichen Europa und auch in Deutschland aus. Ein weiteres Schisma entstand 1535 durch die Loslösung der Kirche von England, die einerseits katholische Traditionen weiterführte, mehr und mehr aber auch reformatorisches Gedankengut aufnahm.
 
Die Reformatoren kritisierten die Missstände in der kirchlichen Praxis, wollten jedoch zunächst keine neue Kirche gründen, sondern über ihre »Reform an Haupt und Gliedern« die dem Evangelium gemäße Kirche wiederherstellen. Theologisch stellten sie dabei die Bibel als die einzige Offenbarungsquelle (sola scriptura), Jesus Christus als den alleinigen Heilsgrund (solus Christus) in den Mittelpunkt und hoben die Rechtfertigung des Menschen allein aus Gnade (sola gratia) und seine »Gerechtigkeit« allein im Glauben (sola fide) sowie das allgemeine Priestertum der Gläubigen hervor.
 
Demgegenüber bekräftigte auf katholischer Seite das Konzil von Trient (1545-63), durch das eine theologische Neubesinnung und Reform in der katholischen Kirche eingeleitet wurde, die Notwendigkeit eines besonderen Priestertums und die hierarch. Kirchenstruktur, die seither ein Spezifikum des katholischen Bekenntnisses ist und als auf »göttliches Recht« gegründet angesehen wird. Eine tiefer gehende theologische Durchdringung der durch die Reformation angestoßenen ekklesiologischen Fragen - besonders das Amt des Papstes betreffend - wurde vom Konzil von Trient jedoch noch nicht geleistet. Dies erfolgte erst auf den beiden Vatikanischen Konzilien.
 
Charakteristisch für die Kirche der Neuzeit ist ihre zunehmende Konfessionalisierung. Die einzelnen Kirchen gründen als Konfessionen auf ihren jeweiligen Bekenntnissen, die mit unterschiedlichen Kirchenverfassungen verbunden sind. Seit dem 16. Jahrhundert haben sie - mit in den verschiedenen Epochen wechselnder Intensität - gerade die Unterscheidungslehren in den Mittelpunkt gestellt, während das Gemeinsame zurücktrat. Die konfessionellen Spannungen führten in der 2. Hälfte des 16. und im 17. Jahrhundert zu Kriegen und Bürgerkriegen (Kampf gegen die Hugenotten in Frankreich, der Dreißigjährige Krieg in Deutschland, blutige Auseinandersetzungen in England, den Niederlanden, in Ungarn, Polen und Schweden). Unter dem Einfluss der Aufklärung sowie (im evangelischen Raum) des Pietismus trat das konfessionalistische Denken ein wenig zurück, lebte aber im 19. Jahrhundert erneut auf.
 
Für die katholische Kirche mit ihren weitgehend auf ihrer Autonomie bestehenden Nationalkirchen (Gallikanismus, Febronianismus, Josephinismus) brachten die Französische Revolution und die Politik Napoleons I. große Veränderungen. Im französischen Konkordat von 1801 (ähnlich im Konkordat für die »Italienische Republik«, 1803) erzwang Napoleon die Absetzung des gesamten französischen Episkopats durch den Papst und eine Neugliederung der Bistümer. Im Reichsdeputationshauptschluss (1803) wurde die deutsche katholische Kirche praktisch enteignet (Säkularisation). 1809 wurde der Kirchenstaat Frankreich angegliedert. Die Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress (1815) ließ die Säkularisation bestehen und sprach katholische Gebiete (Paderborn, Münster, Rheinland) Preußen zu, stellte aber den Kirchenstaat wieder her. Viele Katholiken, die unter protestantischen Landesherren lebten, suchten jetzt eine Stütze im Papsttum; ähnlich orientierten sich die geschwächte französische Kirche und die katholischen Minderheiten in Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden an Rom. Neben dieser auf Rom und den Papst ausgerichteten Bewegung des Ultramontanismus verbreitete sich im Katholizismus Europas, gefördert durch die Päpste, eine defensive Haltung gegenüber allen Neuerungen und ein restauratives Beharren auf alten Mentalitäten und Formen. Vor diesem Hintergrund konnte Papst Pius IX. auf dem 1. Vatikanischen Konzil 1869-70 die Dogmatisierung von Primat und Unfehlbarkeit des Papstes durchsetzen, was allerdings zur Abspaltung der Altkatholiken führte.
 
Die konfessionalistische Neubelebung im Protestantismus ist in besonderer Weise mit der im 18. Jahrhundert einsetzenden Erweckungsbewegung verbunden, aus der heraus v. a. im englischen Sprachraum unabhängige Gemeinschaften entstanden (Methodisten, Adventisten, Katholisch-Apostolische Gemeinden, Mormonen) und sich zu eigenständigen Kirchen und Religionsgemeinschaften entwickelt haben. Im deutschen Protestantismus wurde der konfessionelle Gedanke besonders durch das Neuluthertum und die Altlutheraner repräsentiert.
 
Neuere und gegenwärtige Entwicklungen:
 
Die Entwicklung der interkonfessionellen Beziehungen im 20. Jahrhundert ist eng mit der der ökumenischen Bewegung verbunden, der die katholische Kirche ungeachtet einzelner katholisch-ökumenischer Initiativen - bis in die 1950er-Jahre offiziell ablehnend gegenüberstand. Dabei wurde die theologische Berufung auf die Schlüsselgewalt Petri mit dem Anspruch verbunden, allein die zum Heil notwendige (»allein selig machende«) Kirche zu repräsentieren. Die ökumenische Öffnung der katholischen Kirche wurde durch das 2. Vatikanische Konzil vollzogen und in ihren Grundsätzen im Dekret über den Ökumenismus formuliert. Auf seiner Grundlage begreift sich die katholische Kirche seither selbst als Teil der ökumenischen Bewegung. Auf institutioneller Ebene wurde 1960 das »Päpstliche Sekretariat für die Einheit der Christen« geschaffen, aus dem der heutige »Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen« hervorgegangen ist. In Verbindung mit der Ausrufung des Jahres 2000 zum heiligen Jahr hat sich Papst Johannes Paul II. für eine Erneuerung und neue Qualität der Beziehungen zwischen den Kirchen ausgesprochen und 1995 in der Ökumeneenzyklika »Ut unum sint« (»Dass alle eins seien«) sowie in dem an die Ostkirche gerichteten Apostolischen Schreiben »Orientale lumen« (»Licht aus dem Osten«) formuliert. Dem besseren gegenseitigen Verstehen der Kirchen untereinander dienen zahlreiche seit Ende der 1960er-Jahre durchgeführte interkonfessionelle (Lehr-)Gespräche. Dem in ihrem Zusammenhang vielfach geäußerten Wunsch nach größerer Kirchengemeinschaft und künftiger kirchlicher Einheit stehen als Hauptprobleme die unterschiedlichen Kirchenbegriffe und die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Ämter, dabei v. a. der nach römisch-katholischen Verständnis mit dem römischen Bischofsamt verbundene Anspruch auf Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat, sowie die nach wie vor weiter bestehenden theologischen Lehrdifferenzen (z. B. Sakramentenverständnis, Frauenordination) entgegen. Die mögliche Bedeutung des Papstamtes in einer künftigen geeinten Kirche ist seit Mitte der 1990er-Jahre Gegenstand der ökumenischen Diskussion geworden und dabei im Grundsatz als »Petrusdienst an der Einheit aller Getauften« beschrieben worden.
 
Kirchlich und theologisch gegenläufige Bestrebungen haben ihre Basis in der katholischen Kirche in traditionalistische Gemeinschaften wie dem »Engelwerk« (Opus Angelorum) und innerhalb der protestantischen Kirche in den so genannten fundamentalistischen Sammlungsbewegungen und Gruppierungen, die besonders in den USA über einen hohen Organisationsgrad verfügen. Die in jüngster Zeit zu beobachtenden antiökumen. Tendenzen innerhalb der orthodoxen Kirche stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rekonstitution und Neuordnung der kirchlichen Strukturen der katholischen Kirche in den ehemaligen kommunistischen Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas und der nach 1990 dort einsetzenden protestantischen Mission, die von orthodoxer Seite als »Errichtung kirchlicher Parallelstrukturen« und »Proselytenmacherei« in traditionell ihren Kirchen zugehörigen Territorien angesehen werden.
 
Die innere Entwicklung der Kirchen in den früheren klassischen Missionsgebieten Afrika, Asien und Ozeanien, wo heute zahlreiche selbstständige junge Kirchen und unabhängige Kirchen in geschichtlich und soziokulturell ganz unterschiedlich geprägten Lebensräumen bestehen, wird zunehmend durch die theologische Reflexion der geschichtlichen, kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ihrer Lebensräume (Kontextualisierung) sowie durch eigene Formen des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens bestimmt. In den Ländern, in denen die Kirchen in einer Minderheits- oder Diasporasituation leben, tritt die Notwendigkeit des Dialogs und einer Kooperation zwischen den Religionen als ein wesentlicher Moment hinzu.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Abendland · Christentum · Evangelische Kirche in Deutschland · Jesus Christus · katholische Kirche · Kirchenkampf · Mission · Ökumene · Ostkirchen · Papsttum · Protestantismus · Staat und Kirche
 
Literatur:
 
De ecclesia. Beitr. zur Konstitution über die K. des Zweiten Vatikan. Konzils, hg. v. G. Baraúna, 2 Bde. (1966);
 H. de Lubac: Die K. (a. d. Frz., 1968);
 D. Bonhoeffer: Sanctorum communio. Eine dogmat. Unters. zur Soziologie der K. (41969);
 W. Pannenberg: Thesen zur Theologie der K. (21974);
 J. Moltmann: K. in der Kraft des Geistes. Ein Beitr. zur messian. Ekklesiologie (1975);
 H. Küng: Die K. (Neuausg. 1977);
 J. Ratzinger: Das neue Volk Gottes. Entwürfe zur Ekklesiologie (Neuausg. 21977);
 U. Kühn: K. (1980);
 
Streiten für eine K., bearb. v. H. Fries u. a. (1987);
 
K. - Ort des Heils. Grundl., Fragen, Perspektiven, hg. v. W. Seidel (1987);
 M. M. Garijo-Guembe: Gemeinschaft der Heiligen. Grund, Wesen u. Struktur der K. (1988);
 K. Berger u. a.: K., in: Theolog. Realenzyklopädie, hg. v. Gerhard Müller u. a., Bd. 18 (1989);
 H. Schütte: K. im ökumen. Verständnis. K. des dreieinigen Gottes (21991);
 J. Werbick: K. Ein ekklesiolog. Entwurf für Studium u. Praxis (1994);
 W. Thönissen: Gemeinschaft durch Teilhabe an Jesus Christus. Ein kath. Modell für die Einheit der Kirchen (1996);
 J. Ratzinger: Salz der Erde. Christentum u. kath. K. an der Jahrtausendwende (1997);
 R. Preul: Kirchentheorie. Wesen, Gestalt u. Funktionen der ev. K. (1997);
 K. Raiser: Ernstfall des Glaubens. Kirche sein im 21. Jh. (a. d. Engl., 1998);
 W. Huber: K. in der Zeitenwende. Gesellschaftl. Wandel u. Erneuerung der K. (1999).
 
Weitere Literatur: Kirchengeschichtsschreibung
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Aufklärung und Evangelisation: Kirche in der Herausforderung
 
Christentum und soziale Frage: Die gesellschaftliche Verantwortung der Kirchen
 
Kirchen in der Dritten Welt: Kinder werden erwachsen
 
Kirchen und Holocaust: »Wir klagen uns an«
 
Reformbedürftigkeit von Theologie und Kirche
 

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Kịr|che, die; -, -n [mhd. kirche, ahd. kiricha < spätgriech. kyrikón = Gotteshaus, zu älter: kyriakón, eigtl. = das zum Herrn gehörende (Haus), zu: kýrios = Herr]: 1. geweihtes Gebäude mit einem od. mehreren [Glocken]türmen, in dem die Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft Gottesdienst abhalten, beten, liturgische Handlungen vollziehen u. a.: eine berühmte, kleine, moderne, katholische, evangelische, romanische K.; eine K. bauen, einweihen, besichtigen; in der K. riecht es nach Weihrauch; * [in den folgenden Wendungen steht „Kirche“ für „Kirchengemeinde“ u. bezeichnet den längeren Weg, der meist bei ländl. Bittprozessionen um das Dorf eingeschlagen wurde] die K. im Dorf lassen (eine Sache in einem vernünftigen Rahmen betrachten, nicht übertreiben): man kann die Dinge ruhig beim Namen nennen, aber man sollte doch die K. im Dorf lassen; die K. ums Dorf tragen (unnötig umständlich, kompliziert vorgehen); mit der K. ums Dorf laufen/fahren (unnötige Umstände machen, die Abwicklung, das Verfahren einer Angelegenheit unnötig kompliziert machen): warum hast du mich nicht gleich gefragt und bist erst mit der K. ums Dorf gefahren? 2. <o. Pl.> Gottesdienst: die K. fängt um 10 Uhr an; die K. ist aus, zu Ende; Die Großeltern besuchten jeden zweiten Sonntag die K. (Loest, Pistole 56); sonntags in die K. gehen; ich war schon lange nicht mehr in der K. 3. einer bestimmten Konfession angehörende, in einer festen Organisationsform zusammengeschlossene christliche Glaubensgemeinschaft: die katholische, evangelische, orthodoxe K.; (kath. Rel.:) die allein selig machende, heilige K.; der Zusammenschluss aller -n in der Ökumene; aus der K. austreten; wieder in den Schoß der K. zurückkehren (geh.; wieder in die Kirche eintreten). 4. durch die Geistlichen, den Klerus repräsentierte, auf bestimmte Weise organisierte u. verwaltete Institution der christlichen Glaubensgemeinschaft: die K. hat sich zu dieser Frage nicht geäußert; Unser Hausbesitzer ist von Beruf Glockengießer, da hat er natürlich die -n zu Kunden (Kühn, Zeit 230); die Macht der K. im Mittelalter; die Trennung von K. und Staat; Spannungen zwischen K. und Kommunismus in Polen (Dönhoff, Ära 225).

Universal-Lexikon. 2012.