Flugingenieur
[-inʒe'njøːr], an Bord größerer Flugzeuge tätiger männlicher oder weiblicher Ingenieur, der für die Bedienung und Überwachung der technischen Bordsysteme verantwortlich ist. Die in der VO über Luftfahrtpersonal festgelegten Abschlussvoraussetzungen umfassen u. a. den erfolgreichen Besuch einer Fach- oder wissenschaftlichen Hochschule mit einschlägiger Fachrichtung.
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Flug|in|ge|ni|eur, der: a) Ingenieur des Flugzeugbaus (Berufsbez.); b) Ingenieur, der Flugzeuge wartet u. überprüft (Berufsbez.).
Universal-Lexikon. 2012.